Ziemlich genau zwei Jahre ist es her, seit die Unternehmenssteuerreform III (USR III) vom Volk versenkt worden ist. Nun setzt der Bundesrat zum zweiten Anlauf an. Finanzminister Ueli Maurer und Innenminister Alain Berset haben heute den Abstimmungskampf zum AHV-Steuer-Deal eröffnet. Am 19. Mai kommt die Vorlage an die Urne.
Den Kuhhandel ausgetüftelt hatte der Ständerat. Er sieht vor, dass die erwarteten zwei Milliarden Franken an Steuerausfällen, die die Unternehmenssteuerreform zur Folge hat, durch eine ebenso grosse Finanzspritze für die Altersvorsorge kompensiert werden. So soll der Widerstand der Linken gegen die Vorlage gebrochen werden, der zum Absturz der ursprünglichen Vorlage geführt hat.
Frühere Kritiker seien heute dafür
Maurer betonte heute, man habe die Kritik an der USR III ernst genommen. Die neue Vorlage sei transparenter. Städte und Gemeinde seien von Anfang an miteinbezogen worden und stünden nun hinter der Vorlage. Zudem sei die Vorlage austarierter, findet Maurer. «Die wesentlichen Mängel, die in der USR III beanstandet wurden, sind ausbalanciert und werden heute von den damaligen Kritikern ausnahmslos unterstützt.»
Die Kritik, dass man mit der Verknüpfung von Steuerreform und AHV-Finanzierung das Gebot der «Einheit der Materie» verletzte, weisen die Bundesräte von sich. Das Bundesamt für Justiz sei in seiner Beurteilung zum Schluss gekommen, dass das nicht der Fall sei.
Appell an die Kompromisskultur
Vielmehr sei die Vorlage ein «idealer Kompromiss». Denn nicht nur die Steuerreform brauche Geld, sondern auch die AHV. Nichts tun sei in jedem Fall schlimmer, als jetzt zu handeln, so Maurer und appellierte wie auch Berset an die «Kompromisskultur» der Schweizer.
Die Vorlage sei ausgewogen, so der Innenminister – eine Reform der Altersvorsorge zudem so oder so unumgänglich und dringend. Die zwei Milliarden für die AHV kämen zudem der ganzen Bevölkerung zugute.
Die beiden Bundesräte müssen auch ihre eigenen Lager überzeugen. Denn in SVP wie auch SP ist die Ablehnung gegen die Vorlage – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen – gross; beide Parteien sind gespalten. Die Unterschriften für das Referendum hatten Komitees aus rechten wie auch linken Kreisen beigesteuert.
Das sind die wichtigsten Punkte des gigantisch grossen Projekts, das die Steuerreform und die AHV-Sanierung kombiniert:
STEUERPRIVILEGIEN: Die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften werden abgeschafft.
KAPITALEINLAGEPRINZIP: Börsenkotierte Unternehmen dürfen Kapitaleinlagereserven nur dann steuerfrei auszahlen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Ausnahmen gelten für Zahlungen innerhalb eines Konzerns und für Reserven, die im Rahmen eines Zuzugs vor Einführung des Kapitaleinlageprinzips im Jahr 2011 entstanden sind.
AHV: Die AHV erhält zusätzlich rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. So hoch werden die Kosten des STAF geschätzt. 1,2 Milliarden tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit insgesamt 0,3 Lohnprozenten bei. Jene 17 Prozent des MwSt.-Demografieprozents, die heute in die Bundeskasse fliessen, gehen künftig an die AHV. Das bringt 520 Millionen Franken. Der Bundesanteil an die AHV-Ausgaben wird von 19,55 auf 20,2 Prozent erhöht, was zu Mehreinnahmen von 300 Millionen Franken führt. Der AHV-Fonds rutscht dadurch drei bis vier Jahre später in den kritischen Bereich.
BUNDESSTEUER: Der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer wird von 17 Prozent auf 21,2 Prozent erhöht. Das verschafft den Kantonen den Spielraum für die Senkung der Gewinnsteuersätze. Die meisten Kantone planen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
GEMEINDEKLAUSEL: Im Zusammenhang mit dem höheren Kantonsanteil müssen neu auch Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Diese Bestimmung hat keine rechtsverbindliche Wirkung.
DIVIDENDEN: Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 10 Prozent werden beim Bund zu mindestens 70 Prozent besteuert, bei den Kantonen zu mindestens 50 Prozent.
ZINSABZUG: Hochsteuerkantone können den Abzug eines fiktiven Zinses auf überschüssigem Eigenkapital zulassen. Dadurch sinkt die Gewinnsteuer. Voraussichtlich profitiert davon nur der Kanton Zürich.
FORSCHUNG: Der Aufwand für Forschung und Entwicklung im Inland kann zu 150 Prozent von den Steuern abgezogen werden.
PATENTBOX: In der Patentbox können die Kantone Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt besteuern. Die Entlastung darf höchstens 90 Prozent betragen.
STILLE RESERVEN: Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, können aufgedeckte stille Reserven während 10 Jahren abschreiben. Dadurch sinkt die Gewinnsteuer. Die stillen Reserven von Unternehmen, die ihre kantonalen Steuerprivilegien verlieren, werden gesondert besteuert.
MINDESTBESTEUERUNG: Die gesamte Entlastung durch Zinsabzug, Patentbox, Forschungsabzüge und gesonderte Besteuerung stiller Reserven ist auf 70 Prozent begrenzt.
KAPITALSTEUER: Die Kantone können bei der Kapitalsteuer Erleichterungen vorsehen.
TRANSPONIERUNG: Wer Beteiligungen an eine Firma verkauft, die ihm selber zu mindestens 50 Prozent gehört, soll den Gewinn immer versteuern müssen. Heute ist der Verkauf von Beteiligungen unter 5 Prozent steuerfrei.
FINANZAUSGLEICH: Im Zug der STAF wird auch der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst. Geändert wird die Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial. Das könnte dazu führen, dass einige Kantone ressourcenstärker werden und mehr in den Finanzausgleich einzahlen müssen.
STEUERANRECHNUNG: Schweizerische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sollen unter Umständen Quellensteuern auf Erträgen aus Drittstaaten mit einer pauschalen Steueranrechnung geltend machen können.
Das sind die wichtigsten Punkte des gigantisch grossen Projekts, das die Steuerreform und die AHV-Sanierung kombiniert:
STEUERPRIVILEGIEN: Die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften werden abgeschafft.
KAPITALEINLAGEPRINZIP: Börsenkotierte Unternehmen dürfen Kapitaleinlagereserven nur dann steuerfrei auszahlen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Ausnahmen gelten für Zahlungen innerhalb eines Konzerns und für Reserven, die im Rahmen eines Zuzugs vor Einführung des Kapitaleinlageprinzips im Jahr 2011 entstanden sind.
AHV: Die AHV erhält zusätzlich rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. So hoch werden die Kosten des STAF geschätzt. 1,2 Milliarden tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit insgesamt 0,3 Lohnprozenten bei. Jene 17 Prozent des MwSt.-Demografieprozents, die heute in die Bundeskasse fliessen, gehen künftig an die AHV. Das bringt 520 Millionen Franken. Der Bundesanteil an die AHV-Ausgaben wird von 19,55 auf 20,2 Prozent erhöht, was zu Mehreinnahmen von 300 Millionen Franken führt. Der AHV-Fonds rutscht dadurch drei bis vier Jahre später in den kritischen Bereich.
BUNDESSTEUER: Der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer wird von 17 Prozent auf 21,2 Prozent erhöht. Das verschafft den Kantonen den Spielraum für die Senkung der Gewinnsteuersätze. Die meisten Kantone planen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
GEMEINDEKLAUSEL: Im Zusammenhang mit dem höheren Kantonsanteil müssen neu auch Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Diese Bestimmung hat keine rechtsverbindliche Wirkung.
DIVIDENDEN: Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 10 Prozent werden beim Bund zu mindestens 70 Prozent besteuert, bei den Kantonen zu mindestens 50 Prozent.
ZINSABZUG: Hochsteuerkantone können den Abzug eines fiktiven Zinses auf überschüssigem Eigenkapital zulassen. Dadurch sinkt die Gewinnsteuer. Voraussichtlich profitiert davon nur der Kanton Zürich.
FORSCHUNG: Der Aufwand für Forschung und Entwicklung im Inland kann zu 150 Prozent von den Steuern abgezogen werden.
PATENTBOX: In der Patentbox können die Kantone Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt besteuern. Die Entlastung darf höchstens 90 Prozent betragen.
STILLE RESERVEN: Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, können aufgedeckte stille Reserven während 10 Jahren abschreiben. Dadurch sinkt die Gewinnsteuer. Die stillen Reserven von Unternehmen, die ihre kantonalen Steuerprivilegien verlieren, werden gesondert besteuert.
MINDESTBESTEUERUNG: Die gesamte Entlastung durch Zinsabzug, Patentbox, Forschungsabzüge und gesonderte Besteuerung stiller Reserven ist auf 70 Prozent begrenzt.
KAPITALSTEUER: Die Kantone können bei der Kapitalsteuer Erleichterungen vorsehen.
TRANSPONIERUNG: Wer Beteiligungen an eine Firma verkauft, die ihm selber zu mindestens 50 Prozent gehört, soll den Gewinn immer versteuern müssen. Heute ist der Verkauf von Beteiligungen unter 5 Prozent steuerfrei.
FINANZAUSGLEICH: Im Zug der STAF wird auch der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst. Geändert wird die Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial. Das könnte dazu führen, dass einige Kantone ressourcenstärker werden und mehr in den Finanzausgleich einzahlen müssen.
STEUERANRECHNUNG: Schweizerische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sollen unter Umständen Quellensteuern auf Erträgen aus Drittstaaten mit einer pauschalen Steueranrechnung geltend machen können.