Informelle Treffen müssen dokumentiert werden
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Aufpasser kritisiert Lauber:Informelle Treffen müssen dokumentiert werden

Bundesanwalt machte Fehler
Chef-Aufpasser rüffelt Lauber wegen Geheimtreffen mit Infantino

Es sei ein Fehler gewesen, die informellen Treffen mit Fifa-Boss Infantino nicht zu dokumentieren. Zu diesem Schluss kommt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Der Chef-Aufpasser warnt, dass wegen solcher Patzer ganze Verfahren «abzuverrecken» drohten.
Publiziert: 25.04.2019 um 10:16 Uhr
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Aktualisiert: 25.04.2019 um 14:09 Uhr
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Bundesanwalt Michael Lauber droht ein Disziplinarverfahren der Aufsichtsbehörde.
Foto: Keystone
Lea Hartmann

Die Medienkonferenz kommt zu einem heiklen Zeitpunkt: Knapp zwei Wochen nachdem ein drittes Geheimtreffen zwischen Bundesanwalt Michael Lauber (53) und Fifa-Boss Gianni Infantino (49) bekannt geworden ist, präsentierte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (BA) heute Morgen ihren Tätigkeitsbericht fürs Jahr 2018.

Viel mehr als das vergangene Jahr interessierte aber, was bei der Aufsichtsbehörde aktuell läuft. So prüft sie ein Disziplinarverfahren gegen Lauber wegen der informellen Treffen mit Infantino.

Laubers Verhalten gefährde Glaubwürdigkeit

Schon nach Bekanntwerden der ersten zwei Treffen hatte die Aufsichtsbehörde Lauber dafür gerügt, dass diese nicht protokolliert wurden – auch wenn sie informeller Natur waren. Hanspeter Uster, Chef-Aufpasser seit Anfang Jahr, wiederholte die Kritik heute in aller Deutlichkeit: Das sei ein Fehler gewesen. «Informelle Treffen kann man machen, aber nachher muss man sie mindestens aktenmässig formalisieren. So habe ich das jedenfalls einmal gelernt», sagt Uster – und so stehe es im Gesetz. «Es ist auch wichtig für die Glaubwürdigkeit der Institution, dass man das dokumentiert.» Er gibt zu bedenken, dass ganze Verfahren «abzuverrecken» drohten, halte man diese Vorgabe nicht ein.

Die Aufsichtsbehörde hat eine entsprechende Empfehlung an Lauber gerichtet. Im Gegensatz zu einer Weisung ist diese für den Bundesanwalt allerdings nicht verbindlich. Und Lauber hat offenbar vorerst auch nicht vor, sich daran zu halten. Wie Uster sagte, wolle die Bundesanwaltschaft erst einen Entscheid des Bundesstrafgerichts abwarten, bevor man die umstrittene Praxis ändere.

Noch gibt es viele Fragezeichen

Was das mögliche Disziplinarverfahren gegen Lauber betrifft, sagte Uster, man führe derzeit Befragungen durch. Denn noch seien viele Fragen offen. Wer nahm am dritten Geheimtreffen teil? Und fand das dritte, das jetzt für Schlagzeilen sorgt, wirklich statt? Uster liess durchblicken, dass die Behörde Informationen hat, die daran gewisse Zweifel aufkommen lassen. Möglich wäre es beispielsweise, dass das Meeting kurzfristig abgesagt wurde oder, dass wegen der Verspätung eines Teilnehmers das Treffen auch erst verspätet stattfand, sodass nicht mehr alle vor Ort waren. Allenfalls musste Lauber schon zu einem nächsten Termin.

Eins stellte Uster aber klar: Bei dem dritten Treffen handelt es sich noch einmal um eine neue Dimension. Denn hier geht es nicht um die Frage, ob solche Meetings zu dokumentieren sind oder nicht. Sondern, ob Lauber gegenüber der Aufsichtsbehörde gelogen hat oder nicht. So hatte der Bundesanwalt im November 2017 gegenüber der Behörde versichert, es habe nur zwei Treffen gegeben, jedenfalls auf Stufe Bundesanwalt.

Das droht Lauber bei einer Untersuchung

Sollte es tatsächlich zu einer Untersuchung kommen, droht Lauber im schlimmsten Fall eine Verwarnung, ein Verweis oder eine Lohnkürzung von höchstens zehn Prozent, begrenzt auf ein Jahr. Wegen dieser beschränkten Sanktionsmöglichkeiten wird das Aufsichtsorgan von vielen Seiten auch als «zahnlos» kritisiert.

Weit schwerer wiegen würde der Imageschaden für die Bundesanwaltschaft und ihren Chef Michael Lauber. Es stellte sich die Frage, ob Lauber alle zentralen Personen der BA-Fälle gleich behandelt oder einzelne Leute mit den Gesprächen bevorzugt.

Bundesanwalt Lauber hat gelogen
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Gab es noch ein Treffen?Infantino und Lauber erinnern sich nicht

Ist das Sekretariat zu gross?

Ein weiteres Thema, dem sich die Aufsichtsbehörde annahm, ist das riesige Generalsekretariat der Bundesanwaltschaft. 60 Mitarbeiter arbeiten dort – das ist jeder vierte Bundesanwaltschaftsangestellte. Angesichts der Tatsache, dass die Ermittler unter den Aktenbergen zu versinken drohen, steht diese Quote in der Kritik.

Was die Aufsichtsbehörde dazu sagt? Das ist noch nicht bekannt. Ein Bericht dazu wurde für das zweite Quartal dieses Jahres angekündigt. Uster betonte, das siebenköpfige Aufsichtsgremium habe einfach nicht die notwendigen Ressourcen, um alles gleichzeitig unter die Lupe zu nehmen.

Uster hat schon Fall Hefenhofen untersucht

Aufsichtspräsident Uster hat sich einen Namen gemacht als einer, der den Behörden genau auf die Finger schaut. So war der ehemalige Zuger Regierungsrat zuletzt Präsident der Untersuchungskommission im Fall des Tierquälers von Hefenhofen TG. Auch beim Fall des Bieler Amok-Rentners Peter Hans Kneubühl war er als externer Ermittler geholt worden, zudem war Uster bei den Untersuchungen zum Behördenversagen beim Mord an der Genfer Sozialtherapeutin Adeline M. beteiligt.

Während der Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft heute präsentiert wurde, liegt der Bericht der Bundesanwaltschaft selbst noch nicht vor. Normalerweise wird auch dieser um diese Zeit herum vorgestellt. Dieses Jahr konnte man sich nicht auf eine koordinierte Publikation mit der Aufsichtsbehörde einigen, wie die «NZZ» schreibt. Wann folgt der Bericht? Man werde zu gegebener Zeit kommunizieren, teilt die Bundesanwaltschaft dazu einzig mit.

Bundesanwaltschaft: Aufsichtsbehörde stellt Bericht vor 

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