Girardin wurde vorgeworfen, öffentliche Gelder für den Betrieb der im sozialen Wohnungsbau tätigen Apollo-Stiftung falsch verwaltet zu haben. Insbesondere habe er Aufträge ohne Ausschreibung und ohne dass der Stiftungsrat klar informiert worden sei, an seine eigene Firma Operation Project vergeben.
Die Bewährungsfrist für Girardin wurde auf zwei Jahre und der Tagessatz für die Geldstrafe auf 100 Franken festgesetzt. Das Bezirksgericht Ost-Waadt folgte damit teilweise der Staatsanwaltschaft.
Während des Prozesses am vergangenen Mittwoch hatte der Staatsanwalt für den Ex-Politiker eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren sowie eine Geldstrafe von 60 Tagen gefordert - weil er die Regeln des guten Regierens nicht eingehalten und sich Vorteile verschafft habe.
Laut Staatsanwaltschaft bezog der Angeklagte vor allem in der Zeit, in der er nicht mehr Gemeindepräsident war - zwischen 2011 und 2016 - Leistungen oder ungerechtfertigte Einkünfte in der Höhe von 75'000 Franken. Der finanzielle Schaden für die gemeinnützige Apollo-Stiftung, die vom Kanton und mehreren Waadtländer Städten subventioniert wird, wird auf 90'000 Franken geschätzt.
(SDA)