Linke kämpfte vergeblich
Genfer Parlament gegen Stimmrechtsalter 16

In Genf hat das Kantonsparlament am Donnerstag die Einführung des Stimmrechtsalters 16 abgelehnt. Eine rechte Mehrheit wollte die Bürgerrechte und die Mündigkeit nicht auftrennen.
Publiziert: 22.09.2022 um 20:11 Uhr
Abgeordnete im Genfer Kantonsparlament. (Archivbild)
Foto: MARTIAL TREZZINI

FDP-Grossrätin Joëlle Fiss sagte, dass die Jugendlichen auch erst mit 18 Jahren die Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen würden. Zudem sei das Timing schlecht für die Einführung eines früheren Wahlrechtsalters: «Der Nationalrat diskutiert diese Fragen, wir müssen die Entscheidung in Bern abwarten, bevor wir entscheiden.»

Vergeblich kämpfte die Linke für die Herabsetzung des Stimmrechtsalters. Pierre Vanek von der Linksallianz Ensemble à Gauche kritisierte «die rückwärtsgewandte Haltung der Mehrheit» und zog eine Parallele zum Frauenstimmrecht: «Genf hat nicht passiv gewartet, sondern war einer der ersten Kantone, der das Frauenstimmrecht eingeführt hat.»

Der Grüne Yves de Matteis erinnerte daran, dass viele Länder das Stimmrecht mit 16 Jahren gewähren würden, darunter das Nachbarland Österreich. Ihm zufolge befürwortet die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen eine Senkung, und Pro Juventute sieht demnach darin eine Chance, den Generationenvertrag zu stärken. «Unser Kanton muss einen Anstoss für eine Senkung in der ganzen Schweiz geben», sagte der Grüne.

Die Einführung des Stimmrechts bereits für 16-Jährige ist in der Schweiz seit Jahren ein Thema. Glarus ist bisher der einzige Kanton, der das Wahlrechtsalter von 18 auf 16 gesenkt hat. Der Kanton Zürich hatte eine Senkung im Mai abgelehnt. Bern stimmt am Sonntag darüber ab.

Die staatspolitische Kommission des Nationalrats schickte vergangene Woche eine Verfassungsvorlage in die Vernehmlassung, die das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter von 18 auf 16 Jahre senken will. Die Senkung würde knapp 130'000 jugendliche Schweizerinnen und Schweizer betreffen. Das Mindestalter, um in ein politisches Amt gewählt werden zu können, soll bei 18 Jahren bleiben.

(SDA)

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