«Eine einseitige Schutzklausel kommt nicht in Frage», machte der EU-Kommissionschef am Montag deutlich. Es werde aber zurzeit über den Artikel 14.2 im Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU diskutiert, um eine Regelung zu finden. Man befasse sich zurzeit intensiv damit, was als «schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme» im Abkommen genannt werde, sagte Juncker weiter.
In diesem Fall kann der Ausschuss «geeignete Abhilfemassnahmen» prüfen. Eine Frist von 60 Tagen kann wenn nötig verlängert werden. Allfällige «Massnahmen» sind so zu wählen, dass das Funktionieren des Abkommens «so wenig wie möglich» beeinträchtigt wird.
Auf Verlangen einer Vertragspartei kann die Personenfreizügigkeit temporär eingeschränkt werden. Dies geht jedoch laut Abkommen nur mit Zustimmung der EU-Staaten sowie der EU-Kommission - im so genannten «Gemischten Ausschuss». Die Zuwanderungsinitiative verlangt jedoch von der Schweiz eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung.
Ebenfalls hat der Ausschuss die Kompetenz, Arbeitsgruppen einzusetzen, die ihm bei der «Erfüllung seiner Aufgaben» helfen.
So weit, so schwammig. Was genau das für die konkrete, verfahrene Situation bedeuten könnte, konnte oder wollte die Bundespräsidentin aber nicht weiter ausführen.
Fakt ist: Die Schutzklausel ist bisher der einzige Vorschlag, den die Schweiz der EU im Streit nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative im Februar 2014 unterbreitet hat.
Fakt ist auch: EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker akzeptiert eine Schutzklausel nur mit Zustimmung der EU.
Der politische Wille, eine Lösung zu finden, sei auf beiden Seiten vorhanden, meinte Simonetta Sommaruga nach dem Treffen mit Jean-Claude juncker. Doch sie dämpft gleichzeitig allzu hohe Erwartungen. Ob man am Schluss eine gemeinsame Lösung finden werde, «das kann ich ihnen heute nicht sagen». Im nächsten Jahr will man jedenfalls wieder miteinander reden.