Die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode hat das Parlament verlangt. Von der Covid-19-Pandemie getroffene Unternehmen sollen sich so besser erholen können. Die Änderung soll für Verluste ab dem Jahr 2020 gelten, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am Mittwoch mitteilte.
Der Bundesrat hat Änderungen im Gesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz in eine Vernehmlassung gegeben.
Corona-Opfern den Wiederaufbau erleichtern
Zugutekommen sollen die Neuerungen ausdrücklich allen Betrieben. Bei von der Pandemie gebeutelten Unternehmen könne die verlängerte Abzugsmöglichkeit unter Umständen den Wiederaufbau erleichtern, schrieb die ESTV. Profitieren könnten aber auch Start-ups, die eine längere Aufbauzeit benötigten, bevor sie Gewinne erzielten.
Bund, Kantone und Gemeinden müssten mit der Neuerung ab 2028 mit finanziellen Einbussen rechnen. Die Mindereinnahmen sollten sich in typischen Jahren in eher bescheidenem Rahmen bewegen, merkte die ESTV an. Sie liessen sich aber nicht näher abschätzen. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Oktober.
(SDA)