Legales Cannabis, flexibles Rentenalter und Volkspension
So wollen die Jungen ihre Rente retten

Die Schweizer Jugend sorgt sich um ihre Rente. Doch wo würde sie selbst den Hebel ansetzen? Das sind die Rezepte der Jungparteien für die Altersvorsorge.
Publiziert: 28.08.2018 um 14:14 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 22:12 Uhr
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Der Bund soll Cannabis legalisieren und wie Tabak besteuern.
Foto: Toini Lindroos
Sermîn Faki

Die Schweizer Altersvorsorge ist unter Druck: Werden nicht bald Reformen durchgeführt, fahren AHV und zweite Säule an die Wand. Kein Wunder, sorgen sich selbst junge Schweizer um ihre Rente – auch wenn sie noch 50 Jahre darauf warten müssen.

Trotzdem ist bei den Jungparteien die Altersvorsorge ein grosses Thema. «Momentan zahlen wir Jungen für die Alten», sagt JSVP-Präsident Benjamin Fischer (27). «Die Altersvorsorge, wie sie jetzt ist, ist ein Versprechen an die jungen Leute, das niemals eingehalten werden kann», so der Zürcher gegenüber «20 Minuten». Doch welches sind die Rezepte der Jungpolitiker?

Kiffen für die AHV

Das originellste Rezept stammt von der Jungen GLP. Der grünliberale Nachwuchs fordert, dass Cannabis legalisiert und wie Tabak besteuert wird. Die Einnahmen sollen in die AHV fliessen. Das könnte dem wichtigsten, aber angeschlagenen Sozialwerk der Schweiz immerhin 500 Millionen Franken einbringen.

Doch Kiffen für die AHV ist nicht die einzige Idee, welche die Jungpolitiker zur Sicherung ihrer eigenen Rente verfolgen. Die Jungfreisinnigen wollen beispielsweise bei den Ausgaben ansetzen: Sie fordern eine Schuldenbremse für die AHV. Wenn das Geld nicht mehr reicht, müssten eben alle länger arbeiten oder auf einen Teil der Rente verzichten.

So lange arbeiten, wie man will

Obwohl: Starre Regeln wie das Rentenalter 65 lehnen alle Jungparteien ab. Sie wollen ein flexibles Rentenalter, je nach Wunsch und Leistungsfähigkeit. Für JFDP, JGLP, JSVP ist klar, wie das laufen soll: Wer länger arbeitet, soll auch mehr Rente erhalten.

Die Jusos wollen vor allem, dass sich jene Arbeitnehmer, die schwere körperliche oder emotionale Arbeit verrichten, frühpensionieren lassen können, ohne finanzielle Einbussen zu haben.

Diese Begriffe müssen Sie kennen

Drei-Säulen-System

Die Altersvorsorge basiert auf drei Säulen: die für alle Einwohner obligatorische AHV, die für die meisten Erwerbstätigen obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskassen, PK) und die freiwillige Selbstvorsorge.

Vollrente

Eine Vollrente erhält derzeit, wer während 44 (Männer) oder 43 Jahren (Frauen) Beiträge eingezahlt hat – vom 20. Lebensjahr bis zum Rentenalter. Wer Beitragslücken aufweist, hat nur Anspruch auf eine Teilrente. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung der Rente um etwa 2,3 Prozent.

Plafond

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares darf höchstens 150 Prozent der Maximalrente von aktuell 2350 Franken pro Monat betragen. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die Einzelrenten entsprechend gekürzt. Mit der Reform der Altersvorsorge soll der Plafond auf 155 Prozent der Maximalrente, die dann bei 2420 Franken liegen wird, erhöht werden.

Umlageverfahren

Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass die laufenden Renten aus den laufenden Beiträgen bezahlt werden. Im Gegensatz dazu basiert die zweite Säule auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Vereinfacht ausgedrückt funktioniert eine PK wie ein Sparkonto: Jede Person spart für sich selbst. 

Eintrittsschwelle

Damit eine Person in der zweiten Säule versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 21'150 Franken erzielen. 

Koordinationsabzug

Er bestimmt, welcher Lohn bei der PK versichert ist. Er wird angewendet, um den Lohnanteil, der schon mit der AHV abgesichert ist, nicht noch einmal abzusichern. Der Abzug beträgt derzeit 24'675 Franken. Mit der Reform soll er gesenkt und flexibilisiert werden. Generell beträgt er dann 40 Prozent des Jahreslohnes, jedoch mindestens 14'100 Franken und höchstens 21'150 Franken. 

Altersguthaben

Das ist das angesparte Kapital in der zweiten Säule. Es besteht aus den eingezahlten Beiträgen und allenfalls freiwilligen Einkäufen samt Zinsen.

Umwandlungssatz

Damit wird aus dem Altersguthaben die jährliche PK-Rente errechnet. Heute liegt der Umwandlungssatz im Obligatorium bei 6,8 Prozent. Das heisst, aus einem Alterskapital von 100'000 Franken resultiert eine Rente von 6800 Franken im Jahr. Der Satz soll nun auf 6,0 Prozent gesenkt werden, weil das Altersguthaben aufgrund der steigenden Lebenserwartung länger reichen muss. Die Senkung würde bedeuten, dass die Renten um 12 Prozent sinken. Kompensationsmassnahmen sorgen dafür, dass dies nicht passiert.

Obligatorium und Überobligatorium

Das Gesetz definiert, welche Erwerbstätigen in eine PK einzahlen müssen und welche Minimalleistungen sie dafür erwarten dürfen. Obligatorisch versichert sind die Löhne zwischen 21'150 und 84'600 Franken. Viele PK richten aber Leistungen über das BVG-Obligatorium hinaus aus. Zum Beispiel verzichten sie auf die Eintrittsschwelle oder den Koordinationsabzug. In diesem Fall spricht man von der überobligatorischen Vorsorge. 

Übergangsgeneration

Personen, die zwischen 1953 und 1973 geboren sind, wären von der Senkung des Umwandlungssatzes besonders stark betroffen. Sie hätten keine Zeit, die Rentenkürzung durch Beitragszahlungen abzufangen, und kommen daher in den Genuss von zusätzlichen Kompensationsmassnahmen. Diese sorgen dafür, dass sie keine Renteneinbussen haben.

Drei-Säulen-System

Die Altersvorsorge basiert auf drei Säulen: die für alle Einwohner obligatorische AHV, die für die meisten Erwerbstätigen obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskassen, PK) und die freiwillige Selbstvorsorge.

Vollrente

Eine Vollrente erhält derzeit, wer während 44 (Männer) oder 43 Jahren (Frauen) Beiträge eingezahlt hat – vom 20. Lebensjahr bis zum Rentenalter. Wer Beitragslücken aufweist, hat nur Anspruch auf eine Teilrente. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung der Rente um etwa 2,3 Prozent.

Plafond

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares darf höchstens 150 Prozent der Maximalrente von aktuell 2350 Franken pro Monat betragen. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die Einzelrenten entsprechend gekürzt. Mit der Reform der Altersvorsorge soll der Plafond auf 155 Prozent der Maximalrente, die dann bei 2420 Franken liegen wird, erhöht werden.

Umlageverfahren

Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass die laufenden Renten aus den laufenden Beiträgen bezahlt werden. Im Gegensatz dazu basiert die zweite Säule auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Vereinfacht ausgedrückt funktioniert eine PK wie ein Sparkonto: Jede Person spart für sich selbst. 

Eintrittsschwelle

Damit eine Person in der zweiten Säule versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 21'150 Franken erzielen. 

Koordinationsabzug

Er bestimmt, welcher Lohn bei der PK versichert ist. Er wird angewendet, um den Lohnanteil, der schon mit der AHV abgesichert ist, nicht noch einmal abzusichern. Der Abzug beträgt derzeit 24'675 Franken. Mit der Reform soll er gesenkt und flexibilisiert werden. Generell beträgt er dann 40 Prozent des Jahreslohnes, jedoch mindestens 14'100 Franken und höchstens 21'150 Franken. 

Altersguthaben

Das ist das angesparte Kapital in der zweiten Säule. Es besteht aus den eingezahlten Beiträgen und allenfalls freiwilligen Einkäufen samt Zinsen.

Umwandlungssatz

Damit wird aus dem Altersguthaben die jährliche PK-Rente errechnet. Heute liegt der Umwandlungssatz im Obligatorium bei 6,8 Prozent. Das heisst, aus einem Alterskapital von 100'000 Franken resultiert eine Rente von 6800 Franken im Jahr. Der Satz soll nun auf 6,0 Prozent gesenkt werden, weil das Altersguthaben aufgrund der steigenden Lebenserwartung länger reichen muss. Die Senkung würde bedeuten, dass die Renten um 12 Prozent sinken. Kompensationsmassnahmen sorgen dafür, dass dies nicht passiert.

Obligatorium und Überobligatorium

Das Gesetz definiert, welche Erwerbstätigen in eine PK einzahlen müssen und welche Minimalleistungen sie dafür erwarten dürfen. Obligatorisch versichert sind die Löhne zwischen 21'150 und 84'600 Franken. Viele PK richten aber Leistungen über das BVG-Obligatorium hinaus aus. Zum Beispiel verzichten sie auf die Eintrittsschwelle oder den Koordinationsabzug. In diesem Fall spricht man von der überobligatorischen Vorsorge. 

Übergangsgeneration

Personen, die zwischen 1953 und 1973 geboren sind, wären von der Senkung des Umwandlungssatzes besonders stark betroffen. Sie hätten keine Zeit, die Rentenkürzung durch Beitragszahlungen abzufangen, und kommen daher in den Genuss von zusätzlichen Kompensationsmassnahmen. Diese sorgen dafür, dass sie keine Renteneinbussen haben.

Zweite Säule entpolitisieren

Handlungsbedarf sehen die Jungen auch in der zweiten Säule. Keine Überraschung: Wer sein Leben lang arbeitet und in die berufliche Vorsorge einzahlt, bezieht von dort den grösseren Teil seiner Rente. Der Umwandlungssatz – mit dem heute die Rente aus dem angesparten Kapital errechnet wird – soll künftig nicht mehr politisch, sondern durch die Pensionskassen selbst festgelegt werden. Zumindest in den bürgerlichen Jungparteien ist das Konsens. Sympathien haben diese auch dafür, dass jeder seine Pensionskasse selbst wählen kann.

Juso fordert die Volkspension

Andere Rezepte haben die jungen Linken. In den Forderungen der bürgerlichen Youngsters sehen sie nur eine Taktik, die Generationen gegeneinander auszuspielen. Die Jusos fordern hingegen die Abschaffung des 3-Säulen-Prinzips aus AHV, Pensionskasse und privater Vorsorge. Stattdessen soll es eine Volkspension geben – die 5000 Franken pro Person und Monat betragen soll. Das Problem bestünde nicht zwischen Jung und Alt, sondern darin, wie das Geld verteilt werde.

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