Dabei stützt sich der Regierungsrat einerseits auf ein im vergangenen Jahr erstelltes Gutachten, wie er am Montag mitteilte. Andererseits hält er fest, dass die Branchenvertretungen beim Festlegen der Auszahlungspraxis für Härtefallgelder eng einbezogen waren und diese gestützt hätten. Der Regierungsrat will eine Ungleichbehandlung der Branchen vermeiden.
Für das weitere Vorgehen legte der Kanton – wiederum im Austausch mit verschiedenen Branchenvertretungen – fest, so genannte Leading Cases voranzutreiben, wie es weiter heisst. Strittige Fragen sollen in gerichtlichen Verfahren anhand einer Handvoll geeigneter Fälle beurteilt werden, anstatt viele, für alle Parteien aufwändige Gerichtsverfahren gleichzeitig zu führen.
Bis diese Urteile vorliegen, wird der Kanton weiterhin prüfen, ob und in welchem Umfang die betroffenen Unternehmen eine Rückzahlung aus der bedingten Gewinnbeteiligung vorzunehmen haben. Soweit möglich sollen diese Fälle durch die Mitteilung, dass keine Rückforderung erforderlich ist, abgeschlossen werden.
Im Kanton Luzern wurden insgesamt 265 Millionen Franken Härtefallgelder an über 1435 Unternehmen ausbezahlt. Bis Anfang Februar konnten laut Mitteilung insgesamt rund 500 Unternehmen darüber informiert werden, dass sie keine Rückforderung aus bedingter Gewinnbeteiligung zu leisten haben.
Bei zirka 30 Unternehmen ist eine Rückforderung hinfällig, da über diese Unternehmen der Konkurs eröffnet wurde. Rund 140 Unternehmen akzeptierten die verfügten Rückzahlungen aus bedingter Gewinnbeteiligung unangefochten und bezahlten diese zurück. Gegen weitere rund 80 Rückforderungsverfügungen gingen Einsprachen ein. Letztere würden bis zur Klärung der Streitfragen durch die Gerichte in den genannten Leading Cases pendent gehalten, heisst es. (SDA)