Laut Bund verfassungswidrig
Bundesrat kann Russen-Gelder nicht einziehen

Die Konfiszierung privater russischer Vermögen würde gegen die Schweizer Verfassung und internationale Verpflichtungen verstossen. Zu diesem Schluss kommt eine Arbeitsgruppe des Bundes, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Publiziert: 15.02.2023 um 13:01 Uhr
Verfassungswidrig: Die Schweiz kann russische Gelder nicht konfiszieren und beispielsweise für den Wiederaufbau der Ukraine verwenden. Zu diesem Schluss kommt eine Expertengruppe des Bundes. (Themenbild)
Foto: GABRIELE PUTZU

Die Sicherstellung russischer Vermögenswerte für den Wiederaufbau der vom Angriff zerstörten ukrainischen Städte und Dörfer war in den vergangenen Wochen im In- und Ausland diskutiert worden. Aus dem Parlament gingen Vorstösse zu dem Thema ein.

Daher beauftragte der Bundesrat die Verwaltung, die Rechtsfragen im Zusammenhang mit Geldern zu prüfen, die die Schweiz zurzeit aufgrund der Sanktionen gegen Russland blockiert hat. Aktuell sind es rund 7,5 Milliarden Franken an finanziellen Vermögenswerten.

Die interne Expertengruppe kam nun zum Schluss, dass die Enteignung ohne Entschädigung von Privateigentum rechtmässiger Herkunft nach Schweizer Recht nicht zulässig sei, wie es in der Mitteilung hiess.

Cassis sah Gelder als Finanzierungsquelle für Ukraine-Wiederaufbau

Würden eingefrorene private Vermögenswerte eingezogen, widerspräche dies der Bundesverfassung und der geltenden Rechtsordnung, und es verletze internationale Verpflichtungen der Schweiz. Andere Staaten würden ähnliche verfassungsmässige Rechte und Garantien kennen.

Auf internationaler Ebene würden Möglichkeiten diskutiert, Währungsreserven der russischen Nationalbank sowie weiteres russisches Staatseigentum einzuziehen, schrieb der Bundesrat.

Aussenminister Ignazio Cassis hatte die gesperrten Vermögenswerte im Januar in Interviews eine wichtige Finanzierungsquelle für den Wiederaufbau in der Ukraine genannt. Er räumte dabei aber ein, dass der Schweiz die rechtlichen Grundlagen fehlten dafür. (SDA)

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