Formell ist der von der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S) ausgearbeitete Gesetzesentwurf zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative. Er soll den Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen. Der Nationalrat konnte die Vorlage am Mittwoch aus Zeitgründen nicht zu Ende beraten.
Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) will auf der Linie des Ständerats bleiben. Die Vorlage solle nicht überladen werden und vor der Abstimmung über die Initiativen verabschiedet werden, sagte Beat Walti (FDP/ZH). Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) nannte die Vorlage einen pragmatischen Weg.
SP, Grüne und GLP wünschten sich mit Minderheitsanträgen griffigere und verbindlichere Bestimmungen. «Es geht ums Trinkwasser», sagte Jacqueline Badran (SP/ZH). «Wir subventionieren unsere eigene Umweltzerstörung», kritisierte Kathrin Bertschy (GLP/BE).
Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser sollen gemäss Vorlage bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden, dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.
Gesenkt werden sollen auch die Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele nennt die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem Ständerat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor müssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 «angemessen reduziert» werden.
SP, Grüne und GLP hätten einen Absenkpfad für Stickstoff und Phosphor mit Zahlen und Fristen gewollt. Bis 2025 sollten die Verluste um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zurückgehen, gegenüber dem Mittel der Jahre 2014 bis 2016. Diese Formulierung hatte schon der Ständerat abgelehnt, gleiches tat nun auch der Nationalrat.
Abgelehnt hat es der Nationalrat auch, bei der Reduktion von Stickstoff und Phosphor neben der Landwirtschaft auch die anderen Anwender und Verursacher zu berücksichtigen. Dies hatte Landwirt Martin Haab (SVP/ZH) beantragt.
Die SVP hätte den fraglichen Artikel streichen wollen, unterlag aber ebenfalls. Dieser sei durch ein «Buebetrickli» im Ständerat überhaupt in die Vorlage geraten, sagte Marcel Dettling (SVP/SZ). Die Vorlage drehe sich um Pestizide, hier aber gehe es um Nährstoffe.
Zusätzlich aufgenommen hat der Nationalrat hingegen eine Offenlegungspflicht. Wer Dünger und Futtermittel in Verkehr bringt, muss dem Bund Daten zur Abgabe an Landwirtschaftsbetriebe melden. Dies soll darauf hinwirken, dass Mineraldünger durch Hofdünger ersetzt wird. Der Rat hiess einen entsprechenden Einzelantrag von Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) gut.
Die Vorlage der WAK-S beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz. Die Änderungen in diesem dritten Gesetz konnte der Nationalrat am Mittwoch aus Zeitgründen nicht beraten. Die Debatte soll am kommenden Mittwoch fortgesetzt werden.
(SDA)