Mit 10 zu 2 Stimmen gab die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) einer Standesinitiative Folge, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Darüber entscheidet als Nächstes die Schwesterkommission des Nationalrats. Stimmt auch sie zu, kann die Ständeratskommission eine Änderung des Arbeitsgesetzes ausarbeiten.
Mit diesem aus Sicht der Kommission moderaten Vorschlag würde dem Detailhandel ein Instrument zur Verfügung gestellt, um im harten Wettbewerb mit dem Onlinehandel besser bestehen zu können, wie es in der Mitteilung hiess. Ausserdem trage die Initiative dem veränderten Einkaufsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung.
Keine Lockerung für kleine Lebensmittelgeschäfte
Nein sagt die WAK-S indes zu einer weitergehenden Flexibilisierung der Sonntagsverkäufe, wie sie der Nationalrat fordert. Demnach sollen kleine Lebensmittelgeschäfte an Sonntagen öffnen können. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnt die WAK-S die entsprechende Motion von Philippe Nantermod (FDP/VS) ab. Darüber entscheiden wird nun der Ständerat.
Nantermod verlangt eine grundsätzliche Lockerung des Arbeitsrechts an Sonntagen für lokale Geschäfte mit einer begrenzten Anzahl Mitarbeitenden und einem Sortiment, das dem eines Lebensmittelladens entspricht. Die Ständeratskommission ist der Ansicht, dass die Formulierung dieser Motion Interpretationsschwierigkeiten birgt und verschiedene Abgrenzungsprobleme auslöst, wie es hiess. Sie gebe aus diesem Grund der Standesinitiative des Kantons Zürich den Vorzug.
Parmelin will Arbeitsgesetz lockern
Die Diskussion um eine Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots läuft bereits. Vorschläge des Bundesrates für offene Geschäfte in Tourismusregionen sind in einer Vernehmlassung kritisch aufgenommen worden: Den Bürgerlichen und den Städten geht die Öffnung zu wenig weit. Linke und Gewerkschaften wollen keinerlei Aufweichung.
Mit der Revision der Verordnung des Arbeitsgesetzes will Guy Parmelins Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Voraussetzung schaffen, dass Läden «in städtischen Quartieren mit internationalem Tourismus» während des ganzen Jahres Arbeitnehmende an Sonntagen beschäftigen dürfen.
Die Ausnahme wäre jedoch auf Städte mit mehr als 60'000 Einwohnern beschränkt. Ausserdem müsste der Anteil der ausländischen Hotelgäste mindestens fünfzig Prozent betragen. Damit kämen zurzeit nur Zürich, Genf, Luzern, Basel, Lausanne, Bern und Lugano infrage. Die Kantone machten nach der Vernehmlassung Druck für mehr Tourismuszonen.