«35,4 Millionen Franken sind für neue Massnahmen vorgesehen», sagte Kulturminister Alain Berset am Mittwoch bei der Eröffnung der Vernehmlassung über die Kulturbotschaft 2021-2024 vor den Bundeshausmedien.
In der Botschaft kommen dem schulischen Austausch zwischen den Sprachregionen mit zehn Millionen Franken am meisten der Zusatzmittel zugute. «Der soziale Zusammenhalt geschieht in der vielfältigen und mehrsprachigen Schweiz über die Kultur», erläuterte Berset. Daher brauche es den Austausch. Jugendliche müssten dafür sensibilisiert werden, was diese Sprachenvielfalt der Schweiz bedeute.
Grundsätzlich setzt der Bundesrat auf Kontinuität. Die drei Handlungsachsen der laufenden Periode - kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Kreation und Innovation - werden beibehalten.
Eine Achse wird allerdings verstärkt: «Wenn man ein Querschnittsthema definieren müsste, wäre dies der digitale Wandel», sagte Berset. Dieser habe einen tiefgreifenden Einfluss auf das Kulturschaffen, auf die Produktion, Distribution und die dahinter liegenden wirtschaftlichen Modelle. Daher werde dieser Schwerpunkt neu definiert und verstärkt.
Gerade die Filmbranche sei durch die rasante Zunahme der Online-Plattformen besonders betroffen. In Zukunft will der Bundesrat daher den Zugang zum Schweizer Filmerbe verbessern. Werden in Zukunft Filme seitens des Bundes mit einem namhaften Betrag bei der Herstellung unterstützt, muss die Auflage eingehalten werden, dass der Bund den Film nach «Abschluss der kommerziellen Nutzung» der Bevölkerung zugänglich machen kann.
Neu sollen zudem auch Online-Anbieter von Filmen verpflichtet werden, 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen in den Schweizer Film zu investieren oder eine entsprechende Ersatzabgabe zu bezahlen. Seit 2006 sind die Fernsehveranstalter mit nationalem oder regionalem Programmangebot gesetzlich dazu verpflichtet.
Der Bundesrat will mit der Kulturbotschaft zusammen mit den Kantonen und mit Musikorganisationen eine musikalische Begabtenförderung einführen. Für die musikalische Bildung hat der Bundesrat in der Botschaft neu 8,3 Millionen Franken vorgesehen. Damit will er der Verfassungsbestimmung zur Stärkung des musikalischen Bildung Rechnung tragen, die Volk und Stände im Jahr 2012 angenommen haben.
Im Bereich der «Kreation und Innovation» wird die Kooperation zwischen Kultur und Wirtschaft fortgesetzt. Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen Industrie, Gameentwicklern und Designschaffenden ist gemäss Bundesrat positiv. Die Förderung von Design und interaktiven digitalen Medien soll neu etwa mit 1,8 Millionen Franken unterstützt werden. Hierfür ist die Stiftung Pro Helvetia zuständig.
Weiter werden mit der Kulturbotschaft die Mittel des Schweizerischen Nationalmuseums um 5 Millionen Franken erhöht. Damit soll der Betrieb, der durch den Neubau vergrössert wurde, gewährleistet werden. Zudem wird das immaterielle Kulturerbe explizit verankert.
Weitere Mehrmittel sind vorgesehen etwa für die Förderung der Baukultur (3,1 Millionen Franken) oder für die Mitfinanzierung von zusätzlichen Halteplätzen für Jenische und Sinti (2,5 Millionen Franken). Auf den als diskriminierend empfundenen Ausdruck «Fahrende» wird verzichtet.
Zudem wird für Schweizer Schulen im Ausland ein Betrag von 2,7 Millionen Franken festgelegt. Darunter fällt etwa die definitive Anerkennung der Schweizer Schule Peking. Gestrichen wird jedoch die Finanzhilfe an die Stadt Bern ab 2021. Zudem wird die Kommission der Nationalbibliothek ab selbem Jahr aufgehoben.
Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2021-2024 fest. Sie präsentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur, von Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. September 2019.
(SDA)