Im Nationalrat war der Bundesrat für seine Vorlage hart kritisiert worden, die Rede war von einem «Kniefall vor der Versicherungslobby». So wollte der Bundesrat den Versicherungen etwa das Recht zugestehen, Vertragsbedingungen und Leistungen einseitig zu ändern oder Leistungen im Krankheitsfall einzustellen.
Das empfanden auch wirtschaftsfreundliche Mitglieder als stossend. Der Nationalrat sei erheblich zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zurückgerudert, rief Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP, SO) im Ständerat in Erinnerung.
Zusatzversicherung soll nicht länger haften
Die kleine Kammer stützte viele dieser Entscheide. In einigen Punkten neigte sich die Waagschale aber wieder zu Gunsten der Versicherungen. So lehnte der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Nachhaftung bei Krankenzusatzversicherungen ab. Es geht zum Beispiel um Krankheiten, die beim Auslaufen einer Versicherung zwar schon vorhanden, aber noch nicht sichtbar sind.
Nach dem Willen des Nationalrats soll die Versicherung dafür noch bis zu fünf Jahre nach Beendigung des Vertrages haften. Martin Schmid (FDP, GR) warnte jedoch davor, dass das zu vielen Gutachten und Gerichtsfällen führen werde. Der Ständerat folgte ihm mit 24 zu 17 Stimmen.
Kein Widerrufsrecht bei Vertragsänderungen
Weiter hat der Ständerat zwar dem neuen Widerrufsrecht bei Vertragsschluss zugestimmt. Die vom Nationalrat beschlossene Ausdehnung des Widerrufsrechts auf wesentliche Vertragsänderungen durch die Versicherung lehnte er aber ab.
Der Nationalrat hatte zudem das Kündigungsrecht der Versicherung im Fall, dass der Versicherte falsche Angaben gemacht hat, auf zwei Jahre ab Vertragsschluss limitiert. Diese Frist strich der Ständerat wieder aus dem Gesetz. In vielen Fällen kämen die falschen Angaben erst später ans Licht, sagte Schmid.
Hingegen beschloss der Ständerat, dass mit der Kündigung nicht die ganze Leistungspflicht für einen schon eingetretenen Schaden wegfällt, sondern nur, soweit der Schaden durch die unwahren Angaben eingetreten oder vergrössert worden ist.
Versicherer dürfen Taggeld-Versicherungen kündigen
Ein weiterer Entscheid zu Gunsten der Versicherungen betrifft das Kündigungsrecht: Kollektive Taggeldversicherungen sollen nicht nur von den Versicherten, sondern auch von den Versicherern ordentlich gekündigt werden können.
Roberto Zanetti (SP/SO) warnte vergebens, dass das für Arbeitnehmende und auch für KMU existenziell sein könne. Deren Lohnfortzahlungspflicht bestehe nämlich weiterhin. Defizitäre Verträge müssten gekündigt werden können, hielt ihm Alex Kuprecht (SVP/SZ) entgegen. Einigkeit herrscht darüber, dass die übrigen Krankenzusatzversicherungen nur von den Versicherten gekündigt werden können.
Anders als der Nationalrat will der Ständerat einem geschädigten Dritten zudem kein generelles Forderungsrecht einräumen. Ein solches soll nur gewährt werden, wenn der haftpflichtige Versicherte nicht direkt belangt werden kann oder wenn dieser bereits zahlungsunfähig ist.
Auch konsumentenfreundliche Enscheide
Einige vom Ständerat beschlossene Änderungen fielen jedoch zu Gunsten der Versicherten aus. Unter anderem weitete dieser die Informationspflichten der Versicherungen aus. Der Versicherungsnehmer soll den Vertrag kündigen oder eine Prämienreduktion verlangen können, wenn das Risiko eines Schadenseintritts wesentlich kleiner geworden ist.
Neu ins Gesetz eingefügt hat der Ständerat die Möglichkeit von Abschlagszahlungen. Bei Streitigkeiten soll der Versicherungsnehmer verlangen können, dass ihm der unbestrittene Vertrag bereits ausgezahlt wird.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes mit 29 Stimmen bei 13 Enthaltungen an. Enthalten hatte sich die Linke, die mir ihren Anträgen unterlegen war. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. (SDA)