Asylsuchende aus Eritrea i in der Zivilschutzanlage von Lumino TI.
Foto: Keystone

Kritik an gelockertem Brandschutz in Asylunterkünften
«Das gefährdet Menschenleben»

In Solothurn sind bei einem Hausbrand sieben Asylsuchende ums Leben gekommen. In grossen Asylunterkünften gilt derweil weiterhin ein gelockerter Brandschutz – obwohl die Zahl der Flüchtlinge stark rückläufig ist.
Publiziert: 02.12.2018 um 16:22 Uhr
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Aktualisiert: 03.12.2018 um 13:37 Uhr
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Grünen-Präsidentin Regula Rytz kritisiert die Verlängerung der Brandschutz-Lockerung: «Sie muss rückgängig gemacht werden!»
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Nico Menzato

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 suchten Kantone verzweifelt nach Unterkünften. Oft erfolglos, auch weil etliche Gebäude nicht den nötigen Brandschutzvorschriften entsprachen.

Kurz vor Weihnachten 2015 wurden diese dann gelockert: Die maximale Belegung für Asylunterkünfte wurde erhöht, ebenso die maximal zulässige Länge der Fluchtwege. Als Ausgleich wurde der Wachdienst ausgebaut. Das entschied das sogenannte Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH). Dem Gremium aus Vertretern der Kantonsregierungen war durchaus bewusst, dass die Gefahren dadurch steigen: Der Schutz sei «nicht mehr im gleichen Umfang gewährleistet», hiess es.

«Umgehend aufheben»

Die Änderungen galten ursprünglich nur bis Ende 2017, doch die IOTH hat sie um weitere zwei Jahre verlängert, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Das obwohl die Zahl der Asylsuchenden im Vergleich zu 2015 stark gesunken ist. «Eine starke Zunahme der Asylgesuche konnte aufgrund der geopolitischen Lage nicht ausgeschlossen werden», begründet die Generalsekretärin des Kantonsgremiums den Entscheid.

Und stösst damit auf heftige Kritik: «Die Lockerung muss umgehend aufgehoben werden, damit Schutzsuchende hierzulande nicht länger einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind», sagt Peter Meier (53) von der Flüchtlingshilfe. Und spricht die stark rückläufigen Flüchtlingszahlen an. Die mit den hohen Zahlen 2015 begründete Lockerung des Brandschutzes sie angesichts dessen «nicht mehr haltbar». 

Ab 2019 neue Asylverfahren in Bundeszentren

Gleicher Meinung ist Grünen-Präsidentin Regula Rytz (56): Die Ausnahmesituation 2015 habe die vorübergehende Anpassung womöglich gerechtfertigt, sagt sie. Mit den sinkenden Asylzahlen sei das jedoch nicht mehr der Fall: «Die Lockerung des Brandschutzes gefährdet Menschenleben. Sie muss rückgängig gemacht werden.»

FDP-Nationalrat Matthias Jauslin (56) spricht von einer «verhältnismässigen» Lockerung. Die höheren Belegungszahlen seien mit anderen Massnahmen, etwa einem stark ausgebauten Wachdienst, ausgeglichen worden. Auch dass die Lockerung 2017 nochmals verlängert worden ist, macht laut Jauslin Sinn: «Ab Frühjahr 2019 werden Asylsuchende in einer ersten Phase in den neuen Bundeszentren untergebracht. Dann braucht es die kantonalen Zivilschutz- und Militäranlagen für die Unterbringung von Schutzbedürftigen immer weniger.»

Keinen Einfluss hat die gelockerte Verordnung auf das Drama von letzter Woche in Solothurn. Die sieben Asylsuchenden, die beim Brand ihr Leben verloren, waren in einem normalen Wohnhaus untergebracht.

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