Kreispartei setzte Marcel Toeltl auf Wahlliste
SVP-Chef fordert Nazi-Sympathisant zum Rückzug auf

SVP-Politiker und Nazi-Sympathisant Marcel Toeltl (58) kandidiert für den St. Galler Kantonsrat. Zum Ärger von Kantonalpräsident Walter Gartmann (51). Dieser fordert Toeltl zum Rückzug auf und will eine «Lex Toeltl» einführen, um Kandidaten künftig besser zu prüfen.
Publiziert: 08.01.2020 um 16:41 Uhr
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Aktualisiert: 08.01.2020 um 20:21 Uhr
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SVP-Kantonalpräsident Walter Gartmann bezeichnet die Kandidatur als «höchst unglücklich». Nun fordert er Marcel Toeltl zum Rückzug auf.
Foto: zvg
Ruedi Studer

Die Kandidatur von SVP-Politiker Marcel Toeltl (58) für das St. Galler Kantonsparlament sorgt für Aufruhr. Denn Toeltl ist kein unbeschriebenes Blatt: Man darf ihn straffrei als «bekennenden Rassisten und Nazi-Sympathisanten» bezeichnen. Das hat das Bundesgericht im Sommer 2017 entschieden, nachdem ein Fall über Rassismus-Vorwürfe zuvor mehrere Instanzen beschäftigt hatte.

Der St. Galler SVP-Kantonalpräsident Walter Gartmann (51) bezeichnete die Kandidatur gestern gegenüber BLICK als «höchst unglücklich».

SVP-Chef fordert Rückzug

Jetzt legt Gartmann noch eine Schippe obendrauf: «Toeltl gehört auf keinen Fall in den Kantonsrat und seine Kandidatur schadet der SVP. Ich fordere ihn deshalb zum Rückzug seiner Kandidatur auf.» Toeltl müsse jetzt seine persönlichen Interessen hinter jene der Partei stellen.

Er will nun auch mit den beiden Rheintaler SVP-Nationalräten Roland Rino Büchel (54) und Mike Egger (27) Kontakt aufnehmen, damit diese Toeltl zum Rückzug ermuntern. «Wenn er Grösse zeigt, tritt er zurück – er hat ja auch keine Wahlchance mehr.» Ein solcher Verzicht sei noch möglich, so Gartmann. «Wir können zwar niemanden nachnominieren, daher gibt es einfach einen leeren Listenplatz – das gab es auch früher schon.»

Dass die SVP Rheintal Toeltl nach dessen Vorgeschichte überhaupt nominiert hat, hält Gartman für «ungeschickt und naiv». Auch wenn Toeltl nie direkt verurteilt worden sei, ist für den SVP-Chef klar: «Nur schon Sympathien für das Nazi-Regime zu zeigen, das geht nicht. Bei Toeltls Aussagen stehen mir die Haare zu Berge. Für mich ist er jedenfalls nicht wählbar.»

Gartmann fordert «Lex Toeltl»

Der SVP-Chef beteuert zudem, dass er erst diese Woche von der Nomination des umstrittenen SVP-Politikers erfahren habe. «Die Wahllisten werden von den Kreisparteien direkt der Staatskanzlei gemeldet, wir haben sie vorher nicht gesehen.»

Das sei im Nachhinein ein Fehler. Gartmann werde an der nächsten Parteileitungssitzug deshalb beantragen, dass die Wahlvorschläge der Kreisparteien vorher der Kantonalpartei vorgelegt werden. «Es braucht eine zusätzliche Prüfungsstufe», sagt er.

Offenbar reiche es nicht, dass für alle Kandidaten ein Wahlkodex gelte, bei dem sie einen Auszug aus dem Straf- wie auch dem Betreibungsregister vorlegen müssten. Gartmann will damit nun eine «Lex Toeltl» einführen.

Toeltl wehrt sich

Der umstrittene SVP-Politiker selbst liess eine BLICK-Anfrage bisher unbeantwortet. Doch auf seiner Homepage meldete er sich zur Wort. Er bedauert seine Nazi-Sympathie dabei nicht: Die Medien würden «ein totes Pferd reiten», findet er.

Als er sich zur Kandidatur entschlossen habe, sei er sich aber bewusst gewesen, dass «insbesondere das ‹St. Galler Tagblatt› alte Geschichten aufwärmen wird». Dieses mache mit einem alten Thema «primitive Hetze» gegen einen Bürger, «der für seine Heimat einsteht und unbequeme Dinge beim Namen nennt».

NSDAP-Plakat gepostet

Toeltl hatte in Blog-Einträgen und Tweets geschrieben, dass Menschen gewisser Ethnien «einen sehr tiefen Länder-IQ» hätten. In einem andern Beitrag hatte er vom «weissen Menschen» gesprochen, der sich wegen grassierender Homosexualität selber ausrotte, während sich «Nicht-weisse Menschen vermehren, was das Zeug» halte.

Weiter hatte er auch ein NSDAP-Wahlplakat aus den 30er-Jahren gepostet. Das Bundesgericht kam daher zum Schluss, dass Toeltl in seinen Texten und Meldungen in sozialen Medien eine Denkhaltung kundtue, die «just dem zu entsprechen scheine, was als Rassismus definiert werden könne».

Auslöser für den Entscheid des Bundesgerichts war die Aussage eines ehemaligen GLP-Politikers, der Toeltl einen «bekennenden Rassisten und Nazi-Sympathisanten» genannt hatte. Der SVP-Mann klagte wegen Verleumdung – und blitzte ab.

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