Ab dem 1. Januar 2020 dürfen Produkte, die Chlorothalonil enthalten, nicht mehr verwendet werden. Das teilt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Donnerstagmorgen mit. Zu hohe Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser hatten im Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Der Bund leitete daraufhin ein Verfahren zum Verbot des vermutlich krebserregenden Fungizids ein.
Nach der Ankündigung des Widerrufs der Bewilligung konnten Hersteller und Umweltschutzorganisationen ihre Meinung kundtun. Die Industrie legte neue Daten von anerkannten Laboratorien betreffend Giftigkeit gewisser Abbauprodukte vor.
Notwendigkeit, schnell zu handeln
Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab laut Mitteilung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss.
Somit seien auch alle Grundwassermetaboliten als relevant anzusehen, schreibt das BLW. Weil zu erwarten sei, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen, sei es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren. (SDA/noo)