Krankenkassenprämien
Parlament will Erhöhung der Mindestfranchise

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einen Vorstoss zur Erhöhung der Krankenkassen-Mindestfranchise durch den Bundesrat gutgeheissen. Mit der Anpassung soll die aktuelle Kostensituation in der Grundversicherung besser abgebildet werden.
Publiziert: 19:32 Uhr
Mit der Anpassung der Franchise soll die aktuelle Kostensituation in der Grundversicherung besser abgebildet werden. (Themenbild)
Foto: GAETAN BALLY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die grosse Kammer votierte am Montag mit 114 Ja- bei 75 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen für den Vorstoss von Diana Gutjahr (SVP/TG). Bereits in der Herbstsession hatte der Ständerat einen gleichlautenden Vorstoss von Esther Friedli (SVP/SG) unterstützt.

Auch der Bundesrat beantragte im Vorfeld die Annahme der beiden gleichlautenden Motionen. Bekämpft wurden die Vorstösse in beiden Räten von der Ratslinken, die in der Abstimmung jeweils unterlag.

Kostenproblem für ältere Menschen?

Heute beträgt die Mindestfranchise 300 Franken pro Jahr. Der Betrag ist seit 2004 nicht mehr erhöht worden. Die Befürworterinnen und Befürworter der Anpassung versprechen sich mehr Eigenverantwortung vonseiten der Versicherten. Gegnerinnen und Gegner befürchten, dass besonders chronisch kranke und ältere Menschen unter der Franchisenerhöhung leiden werden.

Seit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 stiegen die Bruttokosten zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) um mehr als das Dreifache.

Der Gewerkschaftsbund kritisierte den Entscheid am Montagabend scharf. «Bereits heute steigen nicht nur die Prämien kontinuierlich, sondern auch die Kostenbeteiligung der Versicherten.» Seit 2005 habe sich die durchschnittliche Belastung durch Franchischen und Selbstbehalte um 40 Prozent erhöht. Dies treffe vor allem chronisch Kranke, «die weder auf höhere Franchisestufen ausweichen noch auf notwendige Behandlungen verzichten können.»


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