So will es der Ständerat. Die kleine Kammer nahm am Donnerstag einen entsprechende Motion von Peter Hegglin (Mitte/ZG) mit 30 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung an. Der Rat folgte damit der Mehrheit seiner Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S), welche den Vorstoss zur Annahme empfohlen hatte.
Im heutigen KVG sind die Krankenversicherer verpflichtet, mit jedem zugelassenen Leistungserbringer einen Vertrag abzuschliessen. Für die Zulassung sind ausschliesslich formale Kriterien relevant.
Ein bestehendes Überangebot oder eine ineffiziente Leistungserbringung seien irrelevant für die Aufnahme in einen Tarifvertrag, berichtete die SGK-S. Leistungserbringer seien in der Standortwahl daher mehrheitlich frei, was zu Ballungen in den einen und zu einer Unterversorgung in den anderen Gebieten führe.
Dort, wo es eine Überversorgung gebe, solle der Vertragszwang daher gelockert werden. Letztlich würde dadurch wettbewerbliche Anreize gestärkt, dort zu praktizieren, wo die Versorgung die Höchstzahlen nicht überschreitet, so Motionär Hegglin.
Eine links-grüne Minderheit stellte sich – genauso wie der Bundesrat – erfolglos gegen den Vorschlag. Als Nächstes muss der Nationalrat über die Motion befinden.