Korruptions-Vorlage
Ständerat diskutiert über «Lex FIFA»

Die Serie von Verfahren gegen hohe FIFA-Funktionäre hat die geplante Änderung des Korruptionsstrafrechts in ein neues Licht gerückt.
Publiziert: 03.06.2015 um 08:58 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:33 Uhr
Der Fifa-Hauptsitz in Zürich.

Der Ständerat diskutiert heute Morgen darüber, wie der Korruption bei der Vergabe grosser Sportanlässe beizukommen ist.

Der Bundesrat hatte die Gesetzesänderung vor etwas mehr als einem Jahr vorgelegt. Handlungsbedarf sieht er vor allem bei der Privatbestechung, die seiner Meinung nach heute unbefriedigend geregelt ist. Dabei dachte er vor allem an die in der Schweiz angesiedelten internationalen Sportverbände.

Es sei unklar, ob die Vergabe grosser Sportanlässe unter das geltende Recht fielen, schreibt die Regierung in der Botschaft ans Parlament. Sie erinnerte auch an diesbezügliche Diskussionen im Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften nach Russland 2018 und Katar 2022.

Ein Problem der heutigen Regulierung besteht darin, dass die Bestechung Privater nur dann strafbar ist, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) führt. Fehlt eine Konkurrenzsituation, ist Korruption im privaten Sektor heute zulässig.

Dadurch lässt sich die Vergabe grosser Sportanlässe nach Ansicht des Bundesrats nur unzureichend erfassen. Er schlägt daher vor, Privatbestechung neu als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufzunehmen. Diese soll auch nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt werden.

An der Verfolgung der Privatbestechung besteht laut Bundesrat ein öffentliches Interesse, da auch die öffentliche Gesundheit oder die Sicherheit beeinträchtigt werden könnte. Zudem seien bei der Vergabe von prestigeträchtigen internationalen Sportanlässen bedeutende öffentlichen Unterstützungsbeiträge im Spiel.

Die schon heute verbotene Bestechung von Amtsträgern will der Bundesrat so ausdehnen, dass auch Dritten kein nicht gebührender Vorteil versprochen werden darf respektive Dritte keinen solchen entgegennehmen dürfen. Diese Änderung ist nötig, um das Schweizer Recht vollständig mit dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates in Übereinstimmung zu bringen.

Zu Reden geben wird im Ständerat vor allem die Verfolgung von Amtes wegen. Anders als der Bundesrat möchte die Rechtskommission Privatbestechung nur dann zum Offizialdelikt machen, wenn öffentliche Interessen wie die öffentliche Gesundheit oder die Sicherheit gefährdet oder verletzt sind.

SP und Grüne sind gegen diese Einschränkung. Sie beantragen auch schärfere Strafbestimmungen, wenn der Vorteil einen Wert von über 10'000 Franken hat. Eine knappe Kommissionsmehrheit möchte zudem durchsetzen, dass Gewährung und Annahme von Vorteilen, die im Geschäftsleben üblich sind, nicht strafbar ist.

Offen ist, ob mit diesen Gesetzesänderungen der Korruption in Sportverbänden tatsächlich beizukommen ist. Denn auch bei einem Offizialdelikt müssen die Behörden zunächst Wind bekommen von den illegalen Vorgängen. Da es bei der Bestechung Privater oft kein unmittelbares Opfer gibt, ist dies unter Umständen schwierig.

Der Zürcher SP-Nationalrat und Korruptionsexperte Daniel Jositsch (ZH) hat daher angeregt, Whistleblower besser zu schützen. Denn nur ein Insider könne Abhilfe schaffen. Der Nationalrat hat die Vorlage zum Schutz von Whistleblower jedoch kürzlich an den Bundesrat zurückgewiesen. Diese ist ihm zu kompliziert. (SDA)

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