Das Korruptionsstrafrecht wird nicht aus aktuellem Anlass geändert. Die FIFA war am Mittwoch dennoch das beherrschende Thema im Ständerat. Dieser zog der so genannten «Lex FIFA» allerdings sogleich die Zähne.
Ziel der Vorlage ist es, Privatbestechung besser verfolgen zu können. Der Bundesrat beantragte daher, einen neuen Artikel im Strafgesetzbuch zu schaffen und die Privatbestechung zum Offizialdelikt zu machen. Mit 22 zu 23 beschloss der Ständerat jedoch, Privatbestechung nur auf Antrag zu verfolgen, wenn keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind.
Christian Levrat (SP/FR) warnte, dass dadurch die ganze Vorlage ihres Gehalts entleert werde. Es sei dem Untersuchungsrichter gar nicht möglich, das öffentliche Interesse abzuklären, wenn er den Sachverhalt noch gar nicht festgestellt habe.
Die Mehrheit wollte jedoch sicherstellen, dass in Bagatellfällen kein Strafverfahren durchgeführt werden muss. Wenn sich der Angestellte eines Bäckers bestechen lasse, damit er für den Betrieb einen bestimmten Ofen kaufe, solle der Chef entscheiden, ob ein Strafverfahren durchgeführt werde, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO).
In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 23 gegen 4 Stimmen. 16 Ständeräte und -rätinnen enthielten sich der Stimme. Wohl vor allem jene, die mit dem Kuschelkurs der kleinen Kammer unzufrieden waren.