Kontrolleure kommen zurzeit nicht in die Wohnungen
Corona-Schonfrist für Serafe-Sünder

Seit 2019 gilt: Jeder Privathaushalt muss die neue Serafe-Gebühr für Radio und Fernsehen bezahlen. Nur im Ausnahmefall wird man von der Gebühr befreit. Bei 376 Kontrollen wurden seither 36 Serafe-Sünder erwischt. Wegen Corona sind die Kontrollen derzeit sistiert.
Publiziert: 30.03.2020 um 23:54 Uhr
1/8
Seit 2019 muss jeder Haushalt die Serafe-Gebühr für Radio und TV bezahlen.
Foto: Keystone
Ruedi Studer

365 Franken – so viel kostet die Radio- und TV-Abgabe jährlich. Seit 2019 muss grundsätzlich jeder Haushalt die Serafe-Gebühr berappen. Selbst jene, die gar keine empfangsbereiten Geräte im Haus haben. Allerdings können diese sich bis Ende 2023 per Gesuch von der Abgabe befreien lassen.

Seit letztem Jahr haben bereits Tausende von diesem sogenannten Opting-out Gebrauch gemacht: Derzeit zählt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) «5151 befreite Haushalte nach einem bewilligten Opting-out-Gesuch», wie Sprecherin Silvia Canova gegenüber BLICK erklärt.

Das heisst aber: Ein Haushalt muss auf empfangsbereite Geräte verzichten. Dazu gehören nicht nur Fernseher oder Radio, sondern in der Regel auch Smartphones, Computer, Laptops, Tablet, Autoradio sowie Kabel- oder Internetanschluss.

376 Haushalt-Kontrollen – 36 Serafe-Sünder

Die Hürde für die Serafe-Befreiung ist also hoch. Und Schwarzseher- und -hörer seien gewarnt: Die Kontrolleure dürfen die Räumlichkeiten befreiter Haushalte jederzeit betreten, um zu überprüfen, ob die Befreiungsbedingungen tatsächlich eingehalten sind. Für die Kontrollen hat das Bakom 6,8 Vollzeitstellen zur Verfügung.

Und diese werden auch eingesetzt: 376 Haushalt-Kontrollen wurden seit 2019 bisher durchgeführt – und dabei 36 Serafe-Sünder erwischt. Für die Ertappten geht das ganz schön ins Geld, drohen doch Bussen bis zu 5000 Franken.

Corona-Schonfrist für Schwarzseher

Wer den Bakom-Beamten den Zutritt verweigert, dem droht gar eine Hausdurchsuchung. «Hausdurchsuchungen werden allerdings nur als Ultima Ratio durchgeführt, wobei die Polizei zur Unterstützung beigezogen werden kann», so Bakom-Sprecherin Canova. Ein solcher Zwang war bisher aber nicht nötig.

Potenzielle Serafe-Sünder können derzeit zudem aufatmen. Sie bekommen eine Corona-Schonfrist. «Seit der Bundesrat die ‹aussergewöhnliche Lage› für die Schweiz erklärt hat, werden keine Kontrollen mehr durchgeführt», so Canova. Wie lange der Verzicht dauert, sei nicht vorhersehbar. «Die Kontrollen werden voraussichtlich so lange ausgesetzt, wie die aussergewöhnliche Lage andauert.»

Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Befreiungsbedingungen nur selten erfüllt

Das Thema jüngst aufgebracht hatte der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei (47), der in der rechtskonservativen Postille «Schweizerzeit» zum «fröhlichen Gebührenstreik» gegen die Billag-Nachfolgerin Serafe aufgerufen hatte.

Schräg dabei: Lei selbst gehört zu den Abgabebefreiten und bezahlt keine Serafe-Gebühr. Seine Begründung: «Handy, Computer etc. sind nur dann empfangsbereite Geräte, wenn man darauf Programme installiert hat, welche ein Empfang wie sonst beim TV erlauben, also zum Beispiel Swisscom TV, Zattoo und dergleichen. Das ist bei mir nicht der Fall.»

Ganz so klar ist der Fall aber nicht. Denn das Bakom setzt den Rahmen für Handy- und Computer-Besitzer sehr eng: «Es ist richtig, ohne Internetzugang für Computer oder nur mit Sprachabo für Smartphone – und keinem weiteren Internetzugang oder WLAN – kann man sich befreien lassen, vorausgesetzt man hat nicht eine andere Möglichkeit zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen», so Canova. «Diese Bedingungen sind nach unserer Erfahrung praktisch nie erfüllt. Ausnahmen gibt es sonst keine.»

Damit bleibt offen, ob Anwalt Lei die Vorgaben effektiv erfüllt. Denn auf Nachfrage von BLICK wollte er keine Stellung mehr dazu nehmen. Im Moment muss der SVP-Mann aber eh keine Angst haben, dass die Kontrolleure bald bei ihm auf der Matte stehen.

Bisher keine Betreibungen

Und was die ganz normalen Serafe-Kunden betrifft, scheint die Zahlungsmoral gut. «Die Anzahl der Haushalte, die nicht bezahlt haben und gemahnt werden mussten, ist gering», so Canova. Zudem seien bisher auch noch keine Betreibungen eingeleitet worden.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?