Konter-Pläne zu MEI und Rasa
Löst ein Gegenentwurf unsere EU-Krise?

Mit einem direkten Gegenentwurf zur sogenannten Rasa-Initiative liesse sich der Zuwanderungsartikel neu – und vor allem EU-konform – formulieren. Die Rasa-Initianten zeigen sich offen für die Idee. SVP-Mann Albert Rösti hingegen sieht darin einen «weiteren Versuch, die Masseneinwanderungs-Initiative zu torpedieren».
Publiziert: 07.03.2016 um 17:35 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 03:07 Uhr
Im Oktober 2015 reichten die Initianten von «Raus aus der Sackgasse» (Rasa) über 100'000 Unterschriften ein- Ihr Ziel: Die ersatzlose Streichung des Zuwanderungsartikels.
Foto: REUTERS
Ruedi Studer

Die bundesrätliche Vorschläge zur Umsetzung der der Masseneinwanderungs-Initiative stossen weitherum auf Skepsis. Insbesondere die einseitige Schutzklausel lässt bei den Befürwortern der Bilateralen Verträge die Alarmglocken schrillen.

Nun gewinnt eine neue Idee an Fahrt, wie die Masseneinwanderungss-Initiative doch noch gekontert werden könnte: Mit einem direkten Gegenvorschlag zur sogenannten Rasa-Initiative, welche eine Streichung des Zuwanderungsartikels verlangt.

Mit einem Gegenentwurf liesse sich nämlich ein neuer, EU-konformer Zuwanderungsartikel formulieren – und zwar ohne heikle Punkte wie Höchstzahlen, Kontingente oder Inländervorrang. Parteien und Sozialpartner müssten nun «einen schlauen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative zimmern», fordert der Berner BDP-Nationalrat Hans Grunder im SonntagsBlick. «Gerade nach dem deutlichen Nein zur Durchsetzungs-Initiative bin ich überzeugt, dass man eine vernünftige Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative und eine Bestätigung der Bilateralen beim Volk durchbringt.» In ein solches Paket gehörten auch Massnahmen zur Förderung inländischer Fachkräfte und weitere flankierende Massnahmen beim Lohnschutz.

SVP-Rösti: «Ein weiterer Versuch, Initiative zu torpedieren»

«Ein solcher Gegenentwurf ist bloss ein weiterer Versuch, die Masseneinwanderungs-Initiative zu torpedieren und den Volkswillen nicht zu respektieren», sagt Bald-SVP-Präsident Albert Rösti zu BLICK. Ein Gegenentwurf laufe am Schluss auf den Ausbau der flankierenden Massnahmen hinaus: «Das ist Gift für unseren freien Arbeitsmarkt.» Zudem stellt er die Bremswirkung solcher Massnahmen in Frage. «Selbst in der jetzigen, angespannten Wirtschaftssituation ist die Zuwanderung immer noch enorm hoch.»

SVP-Bald-Präsident Albert Rösti.

Anstelle politischer Scharmützel müsse sich das Parlament nun auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative konzentrieren. «Der Bundesrat hat mit der Schutzklausel einen ersten Schritt gemacht. Diese kann je nach Ausgestaltung ein Modell für uns sein», so Rösti. Aber: «Jetzt muss der Bundesrat auch die Verordnung mit den Kriterien, die er anwenden will, vorlegen  – sonst bleibt das Ganze ein Papiertiger. Nur mit der Offenlegung der Kriterien lässt sich beurteilen, ob mit dem Bundesratsmodell das Ziel einer deutlich tieferen Zuwanderung erreicht wird.»

Rasa-Auer: «Rückzug der Initiative ist eine Option»

Grundsätzlich offen für die Idee eines Gegenvorschlags zeigen sich die Rasa-Initianten. «Die sang- und klanglose Streichung des Zuwanderungsartikel wäre zwar die beste Lösung», so Mitinitiant Andreas Auer. «Wenn ein guter Gegenvorschlag aber die Rechtssicherheit und den Erhalt der Bilateralen Verträge gewährleistet, ist der Rückzug der Initiative eine Option.»

Definitiv entscheiden könne man aber erst, wenn ein konkreter Gegenentwurf vorliege. «Was aber sicher keinen Sinn macht, ist die Bilateralen Verträge in der Verfassung festzuschreiben – braucht es für einen Vertrag doch immer zwei Partner.»

Mit der Rasa-Initiative habe man dem Bundesrat ein Mittel in die Hand gegeben, allenfalls «die Notbremse ziehen zu können», betont Auer. «Daher bin ich schockiert, dass sich der Bundesrat zu unserer Initiative bisher nicht geäussert hat. Offenbar handelt es sich dabei um ein Verlegenheitsschweigen.»

Die vom Bundesrat vorgeschlagene einseitige Schutzklausel hingegen beurteilt ablehnend: «Der Bundesrat präsentiert einen politischen Kunstgriff. Die unilaterale Schutzklausel ist aber weder mit der Bundesverfassung noch mit der Personenfreizügigkeit vereinbar – und damit keine Lösung.»

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