Kontaminiertes Material illegal entsorgt
Anklage gegen neuen Ständerat Reichmuth

Der neue Schwyzer CVP-Ständerat Othmar Reichmuth soll als Baudirektor bei der Seegrundaushebung im Föhnhafen Brunnen gegen Umwelt- und Bauvorschriften verstossen haben. Es geht um die illegale Entsorgung von kontaminiertem Material.
Publiziert: 12.12.2019 um 09:51 Uhr
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Aktualisiert: 12.12.2019 um 13:09 Uhr
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Schlechte Neuigkeiten für CVP-Politiker Othmar Reichmuth. Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat ihn angeklagt.
Foto: Stefano Schroeter
Daniel Ballmer

So hat sich der neue Schwyzer CVP-Ständerat Othmar Reichmuth (55) seinen Start in Bundesbern bestimmt nicht vorgestellt. Kaum im Amt holt ihn seine Vergangenheit als Baudirektor ein.

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat Anklage gegen den Christdemokraten erhoben. Das bestätigt die Leitende Staatsanwältin Franziska Steiner gegenüber BLICK. Die Ermittler haben ihre Strafuntersuchung soeben abgeschlossen. Bis das rechtskräftige Gerichtsurteil vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung.

Material illegal entsorgt

Bei der Seegrundaushebung im Föhnhafen von Brunnen sollen Regierungsrat Reichmuth sowie der ehemalige Schiffsinspektor das Gewässerschutz-, das Umweltschutz- sowie gegen das Planungs- und Baugesetz verletzt haben. Es geht dabei um die illegale Entsorgung von kontaminiertem Material.

Im April 2014 hatte das Baudepartement des Kantons Schwyz die Seegrundaushebung im Föhnhafen von Brunnen veranlasst. So sollte sichergestellt werden, dass dieser weiter von den Kursschiffen der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee angefahren werden kann.

Reichmuth-Anwalt gibt sich zuversichtlich

Dafür wurden mehrere Tausend Kubikmeter Material über die Hafenkante in grössere Tiefen des Sees verschoben. Die Staatsanwaltschaft ist nun zum Schluss gekommen, dass die Aushebung nicht nur bewilligungspflichtig gewesen wäre. Das verschobene Material hätte vor allem auch in einer Deponie entsorgt werden müssen.

Reichmuth selber verweist an seinen Anwalt Beat Hess. «Wir weisen die Vorwürfe zurück», stellt dieser gegenüber BLICK klar. Inhaltlich könne er vor der Gerichtsverhandlung aber nicht auf Details eingehen. «Wir sind jedoch zuversichtlich, dass die Anklagepunkte vor Gericht keinen Bestand haben werden.»

Kein Hinweis auf Amtsmissbrauch

Weiter hat die Strafuntersuchung keine Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsführung ergeben. Auch bei der Verbuchung der Kosten der Seegrundaushebung seien keine Unstimmigkeiten festgestellt worden, hält die Staatsanwaltschaft fest. Entsprechend hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren in Bezug auf den Vorwurf der Urkundenfälschung eingestellt.

Anwalt Hess nimmt das zufrieden zur Kenntnis. Der Hauptpunkt sei damit bereits fallengelassen worden, betont er: «Othmar Reichmuth wird eine korrekte Amtsführung attestiert.»

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