Die Diskussion habe gezeigt, dass schwierig zu definieren wäre, wer überhaupt von der erleichterten Einbürgerung profitieren würde, sagte Kommissionspräsidentin Verena Diener (GLP/ZH) am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. So sei etwa diskutiert worden, ob es ausreichen würde, wenn ein Grosselternteil Saisonnier in der Schweiz war.
Ein anderes Thema war laut Diener die Dokumentation. Wenn die Grosseltern verstorben seien oder nicht mehr in der Schweiz lebten, könne es sehr schwierig werden, die für die erleichterte Einbürgerung nötigen Unterlagen aufzutreiben.
Die Kommissionspräsidentin erinnerte auch daran, dass für die erleichtert Einbürgerung heute die gleichen Integrationskriterien erfüllt sein müssten wie bei der ordentlichen Einbürgerung. Zudem profitiere die dritte Generation mit der doppelten Anrechenbarkeit der Aufenthaltsdauer in der Schweiz zwischen dem 8. und dem 18. Altersjahr bereits von einer gewissen Erleichterung.
Hinzu komme, dass schätzungsweise nur einige tausend Personen von der erleichterten Einbürgerung für die dritte Generation profitieren würden. In einer Gesamtbeurteilung sei die Mehrheit der Kommission daher der Meinung gewesen, dass «der administrative Aufwand viel zu gross» sei, sagte Diener.
In einer früheren Sitzung hatte die SPK bereits an der nötigen Verfassungsänderung Korrekturen angebracht. Sie befürchtete, dass diese als Grundlage für eine spätere Einführung einer automatischen Einbürgerung bei Geburt in der Schweiz verstanden werden könnte. Statt dem Kriterium «Geburt in der Schweiz» sollte sich der Verfassungsartikel daher explizit auf Personen der dritten Ausländergeneration beziehen.
Sowohl der geänderte Verfassungsartikel als auch die vom Nationalrat beschlossene Gesetzesänderungen und allfällige Varianten dazu fanden in der Kommission schliesslich keine Mehrheit. Die SPK empfiehlt dem Ständerat nun, nicht auf die Vorlage einzutreten. Einen Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen sieht Diener nicht. Die Diskussion in der Kommission sei nicht in einem Rechts-links-Schema verlaufen, sagte sie.
Die Vorlage geht zurück auf eine parlamentarische Initiative der Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra. Die Nationalratskommission arbeitete gestützt darauf eine Verfassungs- und eine Gesetzesänderung aus, die das Plenum in der Frühlingssession gegen die Stimmen der SVP angenommen hat.
Voraussetzung für die erleichterte Einbürgerung wäre neben der Geburt in der Schweiz, dass mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden ist oder ein Aufenthaltsrecht besessen hat. Auch mindestens ein Elternteil müsste hier geboren worden sein oder vor dem zwölften Altersjahr eine Aufenthaltsbewilligung erworben haben.
Weil die erleichterte Einbürgerung, für die der Bund allein zuständig ist, gemäss Verfassung nur bei Abstammung, Heirat und Adoption möglich ist, müsste auch die Bundesverfassung geändert werden. Darin soll gemäss Beschluss des Nationalrats verankert werden, dass der Bund auch den Erwerb des Bürgerrechts durch Geburt regelt und die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert.