Kommission beschliesst
Witwen und Witwer sollen gleichbehandelt werden

Witwen und Witwer sollen in Zukunft gleich behandelt werden. Das hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats entschieden. Die Hinterlassenenrenten soll nun refomiert werden.
Publiziert: 08.04.2022 um 16:50 Uhr
Die zuständige Nationalratskommission will die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei der AHV beseitigen.
Foto: Keystone

Die zuständige Nationalratskommission will die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei der AHV beseitigen. Sie hat zu diesem Zweck verschiedenen parlamentarischen Initiativen Folge gegeben. Sie sollen die Hinterlassenenrenten tiefgreifend reformieren.

Mit der Zeit gehen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) will damit «den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen», wie die Parlamentsdienste heute Freitag mitteilten. Sie sei der Auffassung, dass sich die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern sowie die Unterscheidung nach Zivilstand nicht mehr rechtfertigen liessen.

Mit drei parlamentarischen Initiativen möchte die Kommission mehr Fairness erreichen. Diese Initiativen gehen nun an die Schwesterkommission im Ständerat. Stossen sie dort auch auf Anklang, kann die Nationalratskommission gesetzgeberisch tätig werden.

Witwenrente nur für Eltern

Einer Ehepartnerin oder einem Ehepartner ohne Kind soll dagegen keine Witwenrente gewährt werden, da dies in den Augen der SGK-N einem überholten Gesellschaftsmodell entspricht. Eine parlamentarische Initiative mit diesem Anliegen wurde deshalb abgelehnt. Über diese entscheidet als nächstes der Nationalrat.

Mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes verliert ein Witwer in der Schweiz das Anrecht auf die Witwerrente, eine Witwe dagegen nicht. Diese Ungleichbehandlung haben die Strassburger Richter kürzlich kritisiert.

Der Bundesrat hat deshalb ein Forschungsprojekt zur Aktualisierung der wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern in Arbeit gegeben. Zudem begrüsst die Regierung einen Prüfbericht, mit dem aufgezeigt werden soll, wie der Missstand behoben werden kann. Ziel sei es, eine angemessene Existenzsicherung für Hinterbliebene unabhängig von ihren Familienmodellen und Lebensformen zu gewährleisten. (SDA)

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