Psychiatrische Gutachten, Privatadressen von Staatsangestellten, Handynummern von Polizisten: Dass vertrauliche Dokumente der Zürcher Justiz in die Hände des Milieus gelangt sind, ist brisant. Wie es dazu gekommen ist: ungeheuerlich. Nicht minder skandalös aber ist, wie die Justizdirektion des Kantons Zürich unter SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr mit dem Datenskandal umgeht.
Statt zu informieren, zog die Behörde es seit 2020 vor, zu schweigen und zu hoffen, dass der Skandal nie publik würde. Als es dann doch geschah, schaffte sie nicht Transparenz, sondern verwedelte. «Ihre Darstellung der Fakten ist falsch und entspricht nicht den Tatsachen», schrieb die Direktion Blick zunächst.
Dabei ist es umgekehrt: Nicht Blick liegt falsch, sondern Fehrs Direktion. Selbst Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats sind überrascht vom Ausmass des Datenlecks. Obwohl sie laut Justizdirektion «im Detail» über die Angelegenheit informiert worden sein sollen.
Mit den Fakten scheint es die Behörde selbst nicht so genau zu nehmen. Und schon gar nicht mit ihrem Informationsauftrag. Man hielt den Datenskandal und eine Untersuchung, die in diesem Zusammenhang lief, unter dem Deckel. Erst auf Druck der Medien wird jetzt informiert. Und auch das nur widerwillig und lückenhaft.
Transparenz ist nicht ein Wunsch, den Bürgerinnen und Bürger hegen dürfen. Sie ist gesetzliche Pflicht der Behörden.