Kochen und Turnen auch im Ramadan
Keine Islam-Ausnahme an Thurgauer Schulen

An den Schulen des Kantons Thurgau müssen sich muslimische Schüler auch während ihres Fastenmonats Ramadan am Sport- und Kochunterricht beteiligen. Das entschied die Schulbehörde.
Publiziert: 08.05.2016 um 04:29 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 11:05 Uhr

Während des Ramadan gibt es keine religiösen Sonderregelungen an Schulen, hat der Kanton Thurgau festgelegt. Der muslimische Fastenmonat ist in diesem Jahr vom 6. Juni bis 4. Juli.

Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, hat die kantonale Schulbehörde mit der Pädagogischen Hochschule Thurgau eine zweiseitige entsprechende behördliche Anweisung erarbeitet.

»Die Dispensation vom Unterricht in einzelnen Fächern ist während dem Monat Ramadan nicht möglich«, heisst es darin, «auch nicht von den Fächern Hauswirtschaft (Kochen), Turnen und Schwimmen.» 

Eine Pilgerfahrt nach Mekka (Saudi-Arabien) ist während des Ramadan besonders beliebt.
Foto: Mosa'ab Elshamy

Wer an einer Sportprüfung nicht teilnimmt, muss «einen eventuellen Notenabzug in Kauf nehmen«, auf das «Einfordern von Extremleistungen» könne dagegen verzichtet werden.

Im Fach Hauswirtschaft müssen sich muslimische Schüler «aktiv am Kochen beteiligen», auch wenn sie selbst fasten, können sich aber während der Mahlzeiten anderweitig beschäftigen.

Thurgau ist damit deutlich strikter als andere Kantone. An Zürcher Schulen können fastende Muslime während des Ramadam dem Sportunterricht fernbleiben, vom Kochen und Essen im Hauswirtschafts-Unterricht befreit werden. St. Gallen, Schaffhausen und Freiburg gewähren einen Dispens vom Kochunterricht. (at) 

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