Knebelverträge sollen verboten werden
Ständeräte kämpfen gegen Booking.com

Knebelverträge von Onlinebuchungsplattformen sollen verboten werden. Das verlangt eine Motion, die 21 Ständeräte unterzeichnet haben, angeführt von Pirmin Bischof (CVP).
Publiziert: 05.10.2016 um 10:26 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:40 Uhr
Kampagne von «Booking.com»: Nur Schweizer Hoteliers sagen nicht «Yeah!»
Foto: Screenshot

Einfach zu buchen und das zu einem gutem Preis: Hotelgäste profitieren enorm von Onlinebuchungsplattformen wie Booking.com oder Expedia. Leidtragende sind jedoch häufig die Hotelbesitzer, die mit den Buchungsportalen zusammenarbeiten. Durch eigentliche Knebelverträge mit strengen Klauseln sehen sie ihre wirtschaftliche Freiheit in Gefahr.

Darum soll die Politik jetzt eingreifen. Der CVP-Ständerat Pirmin Bischof hat eine Motion eingereicht, die ein gesetzliches Verbot von «Knebelverträgen der Onlinebuchungsplattformen» fordert. Fast die Hälfte der Ständeräte haben den Vorstoss unterschrieben. 

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Unternehmerische Freiheit eingeschränkt

Zu schaffen machen den Hoteliers vor allem die sogenannten Preisparitätsklauseln. Diesen zufolge dürfen Hotels auf ihren eigenen Websites keine billigeren Zimmerpreise anbieten als auf der Plattform.

«Das schränkt meine unternehmerische Freiheit enorm ein», sagt der Berner Hotelier Thomas Kübli gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Hinzu kämen Kommissionen von 12 bis 50 Prozent auf den Zimmerpreis, die die Hotels den Portalen abliefern müssen.

Booking.com beherrscht den Markt

Und trotzdem können die Hotels nicht ohne diese Plattformen: Dafür dominierten diese den Markt zu stark, sagt Christophe Hans vom Verband Hotelleriesuisse im «Tages-Anzeiger». Das stimmt: 2015 wurde bereits jede fünfte Schweizer Hotelübernachtung über einen diese Buchungsplattform verkauft, dieses Jahr wahrscheinlich noch mehr. Davon wiederum hat Booking.com einen Marktanteil von über 70 Prozent.

Die Politik will den Hotels nun etwas mehr Luft verschaffen. Die Preisparitätsklauseln sollen verboten werden. Damit würde zwar in die Vertragsfreiheit eingegriffen. Doch Bischof relativiert: «Die Grenze dieser Freiheit ist erreicht, wo der Wettbewerb nicht mehr spielt.»

International befindet sich Bischof damit in guter Gesellschaft: Auch in Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich wurde die Willkürherrschaft der Online-Buchungsportale eingeschränkt. (win)

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