Knatsch um Konzernverantwortung
Keller-Sutter blitzt mit Gegenvorschlag ab

Die Konzernverantwortungs-Initiative beschäftigt das Parlament schon lange. Justizministerin Keller-Sutter möchte ihm einen abgeschwächten Gegenvorschlag schmackhaft machen. Doch dieser hat es schwer.
Publiziert: 22.11.2019 um 13:56 Uhr
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Die Konzernverantwortungs-Initiative will gegen Unternehmen vorgehen, deren Tochtergesellschaften im Ausland Menschenrechte verletzen.
Foto: Getty Images

Die Ständeratskommission bleibt dabei: Schweizer Unternehmen sollen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland haften. Den Vorschlag von Justizministerin Karin Keller-Sutter (55) für einen Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln hat die Kommission abgelehnt.

Der Ständerat wird sich am 18. Dezember mit der Konzernverantwortungsinitiative und einem indirekten Gegenvorschlag befassen. Die Rechtskommission beantragt ihm, beim Gegenvorschlag des Nationalrates zu bleiben. Das teilt sie heute mit. Es war ein knapper Entscheid: Die Kommission entschied mit 7 zu 6 Stimmen.

Bundesrats-Vorschlag gehe zu wenig weit

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass Keller-Sutters Vorschlag zu wenig weit geht und damit die Voraussetzungen für einen Rückzug der Initiative bei Weitem nicht erfüllt würden.

Der Bundesrat hatte ursprünglich entschieden, keinen Gegenvorschlag vorzulegen. Als im Parlament dann aber ein solcher ausgearbeitet wurde, brachte Justizministerin Karin Keller-Sutter das Geschäft erneut in den Bundesrat. Ein äusserst unüblicher Schritt. Keller-Sutter wollte damit verhindern, dass ein Gegenvorschlag mit Haftungsregeln durchkommt.

Keine wenige Firmen betroffen

Keller-Sutter versucht das Parlament mit einem Kompromiss zu ködern. Der Bundesrat kündigte an, eine Vorlage ohne Haftungsregeln zu erarbeiten, wenn das Parlament keinen eigenen Gegenvorschlag beschliessen sollte. Nun hat das Bundesamt für Justiz Vorschläge dazu ausgearbeitet.

Diese unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von der Nationalratsversion, wie die Kommission schreibt. Aus Sicht einer Mehrheit in zu vielen Punkten.

Die Sorgfaltsprüfungspflicht beschränkt sich auf Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Zur Berichterstattung wären nur «Gesellschaften des öffentlichen Interesses» verpflichtet. Eine Abstufung nach Risiken gäbe es nicht.

Schlichtungsverfahren vorgeschlagen

Die Nationalratsversion hingegen sieht vor, dass Unternehmen belangt werden können, wenn Tochtergesellschaften im Ausland Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt verletzen – es sei denn, sie können bestimmte Nachweise erbringen. Gelten soll diese Regelung für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse oder mit besonderen Risiken.

Die Ständeratskommission schlägt zusätzlich vor, ein Sonderschlichtungsverfahren einzuführen. Damit will sie den Zugang zu den Gerichten einschränken und eine Zunahme der Gerichtsverfahren verhindern.

Diskussion vertagt

Der Ständerat hat sich im Frühjahr knapp gegen den nationalrätlichen Gegenvorschlag ausgesprochen. Im September vertagte er den Entscheid auf Antrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) – zum Ärger der Initianten, die von Verzögerungstaktik sprachen.

Der Nationalrat hat schon zweimal einem Gegenvorschlag mit Haftungsregeln zugestimmt. Allerdings zeichnete sich zuletzt ab, dass die Vorlage auch in der grossen Kammer abgeschwächt werden könnte. Wie sich die neuen Kräfteverhältnisse im Parlament auf die Debatte auswirken, wird sich zeigen. (SDA/lha)

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