Nach der knappen Abstimmungsergebnis zum neuen Radio- und TV-Gesetz (RTVG)gelangten drei Beschwerdeführer aus dem Kanton Zürich mit Beschwerden ans Bundesgericht. Bloss hatten diese nicht den korrekten Beschwerdeweg eingehalten – und wurden vom Bundesgericht an die Zürcher Kantonsregierungen verwiesen.
Gestern nun hat ein anderer Beschwerdeführer aus dem Kanton Basel-Landschaft beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht, wie Bundesgerichts-Sekretär Jean-Paul Walshaw gegenüber Blick.ch bestätigt. Dieser war zuvor korrekterweise an die Baselbieter Regierung gelangt, wo er abgeblitzt ist.
Das heisst: Die RTVG-Abstimmung wird nun offiziell ein Fall für das Bundesgericht, zu welchem es inhaltlich Stellung nehmen muss. Zum genauen Inhalt der Beschwerde sagte Walshaw aber nichts.
Bisher monierten die Beschwerdeführer jeweils den knappen Abstimmungsausgang und verlangten deswegen eine Nachzählung. Das dürfte auch in der jetzigen Beschwerde der Fall sein.
Das neue Radio- und Fernsehgesetz wurde am 14. Juni mit rund 3500 mehr Ja- als Nein-Stimmen angenommen. Auf Bundesebene handelt es sich um eines der knappsten Abstimmungsergebnisse.