Die Schweiz habe es versäumt, Klimaziele festzulegen, die dem internationalen Klimarecht und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen, begründeten die Klimaseniorinnen am Dienstag zusammen mit der Umweltorganisation Greenpeace vor den Medien die Klage.
Die Anhörung der Klimaklage vor der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg findet am 29. März statt.
Die Schweiz habe ihr Ziel, die inländischen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent zu vermindern, versäumt. Und mit dem Nein bei der Abstimmung im Juni 2021 zum revidierten CO2-Gesetz habe die Schweiz überhaupt kein nationales Klimaziel über 2021 hinaus.
Das internationale Klimaziel von 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990, zu dem sich die Schweiz mit dem Übereinkommen von Paris für ein 1,5-Grad-Ziel verpflichtet hab, bleibe aber bestehen.
Die Klimaerwärmung führe zu mehr und intensiveren Hitzewellen. Wegen der Hitze würden Menschen krank und frühzeitig sterben, wird weiter argumentiert. Ältere Menschen und besonders Frauen seien die am stärksten betroffene Bevölkerungsgruppe, argumentieren die Klimaseniorinnen.
Mit der Beschränkung auf Frauen wolle man die Erfolgschancen der Klage vergrössern. Vergleichbare Klagen weltweit hätten in erster Instanz gewonnen.
Die Klimaseniorinnen hatten ihre Klage gegen die Schweiz im November 2016 offiziell und schriftlich beim Bund eingereicht. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) entschied aber im April 2017, nicht darauf einzutreten.
Nachdem das Bundesgericht eine erste Beschwerde gegen die Schweiz im Mai 2020 abgewiesen hatte, wurde die Klimaklage im Dezember desselben Jahres beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Beschwerde eingereicht.
Klimaseniorinnen Schweiz wurde im August 2016 als Betroffenen-Verein mit rund 150 Seniorinnen gegründet. Heute hat der Verein nach eigenen Angaben über 2000 Mitglieder in der ganzen Schweiz mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren. Mitglied können nur Frauen werden, die das Pensionsalter 64 erreicht haben.
(SDA)