Die Chambre de réflexion wird zur Chambre de digitalisation. Diesen Herbst hat das Büro des Ständerats die Regeln über elektronische Geräte im Ständeratssaal angepasst. Die Vertreter der Kantone dürfen seit diesem Herbst offiziell Laptops an ihrem Arbeitsplatz nutzen.
Dies ist etwa an der aktuell laufenden Session zu sehen.
Was für moderne Menschen ganz normal ist, ist für den traditionsbewussten Ständerat ein Novum. Aufgrund der «besonderen Kultur» im Rat, die gemäss Reglement auf einer «Kultur des Dialogs und des gegenseitigen, respektvollen Zuhörens» bestand, waren Laptops bis im September nicht zugelassen. Tempi passati.
Bisher Regeln straflos umgangen
Mit ein Grund für die angepasste Regelung ist die Digitalisierungsstrategie des Parlaments. Gemäss dieser sollen die Volksvertreter in Bundesbern künftig papierlos arbeiten – dafür musste den Parlamentarierinnen und Parlamentariern erlaubt werden, ihre Laptops im Saal zu nutzen. Das bestätigt Martina Buol, Sekretärin des Ständerates auf Anfrage.
Bis 2016 waren elektronische Geräte im Ständeratssaal nicht zugelassen, 2020 wurde dieser Bann etwas gelockert. Die bis diesen Herbst geltenden Regeln des Büros besagten, dass elektronische Geräte im Ratssaal «nicht mit aufgeklapptem Bildschirm und nur ohne eine allfällig vorhandene physische Tastatur verwendet werden» dürfen. Konkret: Laptops waren nicht erlaubt.
Politbeobachter wissen: Ausgerechnet die gesetzgeberische kleine Kammer foutierte sich in den letzten Jahren um diese Regel. Die Ständerätinnen brachten ihre Laptops mit und klappten diese im 180-Grad-Winkel auf – so bogen sie sich die Regel zurecht. Das ist nun nicht mehr nötig.
Krawattenzwang für die Herren bleibt
Freudig und laut herumtippen dürfen die Politikerinnen und Politiker des Ständerats jetzt aber trotzdem nicht: Die Anwesenden müssen gemäss Regeln darauf achten, die Debatte und die Anwesenden nicht zu stören.
Auch die strengen Kleiderregeln im Ständerat wurden nicht gelockert. Gemäss Reglement des Ständerates «tragen die im Rat anwesenden Personen eine schickliche Kleidung».
Nach Auslegung des Ratsbüros bedeutet dies für die Herren mindestens Hemd, Veston und Krawatte oder Fliege. Bei den Frauen wird «eine dem offiziellen Charakter des Ortes angemessene Kleidung» vorgeschrieben.
Im Nationalrat wiederum ist man nicht so streng. Dort kennt man kein Krawattenobligatorium für Männer, und auch elektronische Geräte sind seit langem zugelassen.