Risikopersonen können zur Arbeit gezwungen werden
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Gewerkschaften sind empört
Risikopersonen können zur Arbeit gezwungen werden

Von der Öffentlichkeit unbemerkt hat der Bundesrat die Corona-Verordnung angepasst. Auch besonders gefährdete Personen müssen wieder arbeiten. Beim Gewerkschaftsbund schrillen die Alarmglocken.
Publiziert: 30.03.2020 um 05:22 Uhr
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Aktualisiert: 30.03.2020 um 12:43 Uhr

Am Montag, 16. März, hat der Bundesrat den Schutz von Corona-Risikopersonen in der Arbeitswelt erlassen: «Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erledigen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten von zu Hause aus. Ist dies nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt», heisst es unter Artikel 10c in der «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus».

Schon am Freitag darauf, vier Tage später, lockerte der Bundesrat den Schutz von Risikopersonen, wie die Medien der TX Group berichten. Ohne dies zu kommunizieren, änderte der Bundesrat den Artikel in der Verordnung. Nun müssen besonders gefährdete Personen arbeiten gehen, wenn Homeoffice nicht möglich ist. Zumindest, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln sichergestellt werden. Nur wenn das nicht geht, haben Risikopatienten das Recht auf Beurlaubung.

Mit anderen Worten: Auch wer eine Vorerkrankungen hat, über 65 Jahre alt ist und zur «Risikogruppe» gehört, kann nun zur Arbeit gezwungen werden. In den Erläuterungen zur Verordnung 2 wird dazu festgehalten, dass beispielsweise Plexiglasscheiben zum Schutz des Kassenpersonals aufgestellt werden können oder dass ihnen Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden kann.

«Völlig widersprüchlich»

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die stillschweigend vorgenommene Änderung bemerkt – und ist empört. «Der SGB stellt mit Bestürzung fest, dass der Bundesrat nach wie vor an dieser Verordnung festhält», schreibt er in einer Mitteilung. «Der fehlende Schutz gerade dieser besonders verletzlichen Erwerbstätigen gefährdet nicht nur die direkt Betroffenen, sondern untergräbt das Vertrauen in die Massnahmen des Bundes grundsätzlich.»

Risikopersonen würden Todesängste ausstehen, sagt SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano gegenüber den Zeitungen der TX Group. Der Gewerkschaftsbund hat mehrere Beispiele gesammelt von Personen, die trotz Vorerkrankungen wie Diabetes wieder arbeiten müssen. Sie solle einfach mehr die Hände waschen, lautete beispielsweise die Anweisung einer Grossbäckerei an eine Angestellte.

BAG prüft Artikel nochmals

Inzwischen hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) beim Bundesrat interveniert und verlangt die Löschung des hinzugefügten Abschnitts. «Der Bundesrat sendet einerseits eine klare Botschaft aus: Bleibt zu Hause. Andererseits beharren viele Arbeitgeber darauf, dass auch Leute mit einer Vorerkrankung an den Arbeitsplatz kommen», sagt Cirigliano. «Das ist völlig widersprüchlich.»

Wie die «NZZ» berichtet, dürfte die Regierung die Vorschriften auf Drängen der Wirtschaft gelockert haben. So hält der Arbeitgeberverband die jetzige Regelung für notwendig und zumutbar. Der Bund selbst indes ist sich dessen nach Kritik der Gewerkschaften offenbar nicht mehr so sicher. Man werden den umstrittenen Artikel in den kommenden Tagen erneut prüfen, teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit. Es sei möglich, dass man Präzisierungen vornehme. (kes/lha)

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
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