Süsser die Glocken nie klingen – es sei denn, das passiert zu nahe am eigenen Haus oder an der eigenen Wohnung! Diese Regel gilt auch im mehrheitlich katholischen Kanton Luzern: Dort will nun mit Entlebuch bereits die zweite Kirchgemeinde das Glockengeläut ins Grundbuch schreiben. Allfällige Glockengegner sollen so auf dem gerichtlichen Weg ausgeschlossen werden.
Kirchgemeinden wollen sich vermehrt absichern
Erstmals gab es einen solchen Eintrag in Reiden LU, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Dort wurden unmittelbar neben der Pfarrkirche zwei Mehrfamilienhäuser erstellt. Weil es im Dorf schon zuvor vereinzelt Reklamationen gab, schloss die Kirchgemeinde mit dem Investor einen Dienstbarkeitsvertrag mit Grundbucheintrag ab.
Genau gleiches plant laut «Entlebucher Anzeiger» jetzt die Kirchgemeinde Entlebuch LU. Auch hier entsteht auf dem Marktplatz, nur 30 Meter neben der Dorfkirche St. Martin, eine Überbauung, und die Dienstbarkeit wird Bestandteil der Miet- und Kaufverträge. Im Grundbuch wird das Kirchengeläut im jetzigen Ausmass und nach heutigen Gewohnheiten festgehalten.
«Wir wollen vorbeugend handeln und uns damit möglichen späteren Ärger ersparen», sagte Franz Bieri, Kommunikationsverantwortlicher des Kirchenrats, gegenüber der Regionalzeitung. Störendes Kirchengeläut sei schweizweit ein Thema, und man wolle keine Gerichtsfälle in Entlebuch.
In der Talschaft sind in den vergangenen Jahren tatsächlich wiederholt Änderungswünsche am Kirchengeläut aufgekommen. Die Begehren wurde jedoch überall abgeschmettert – ausser in Hasle LU, wo die Glocken jetzt erst ab 7 Uhr schlagen.
Grundbucheintrag erschwert den Gerichtsweg
Der Grundbucheintrag ist also ein weiterer Stein auf dem Gerichtsweg für Glockengegner, die gegen lokale Entscheide rekurrieren wollen. Dieser Weg ist mit einem Bundesgerichtsurteil vom Dezember 2017 allerdings eh schon schwierig geworden: Damals hatten die Lausanner Richter in einem Streitfall von Wädenswil ZH entschieden, dass dort aufgrund der langjährigen Tradition die Glocken wie bisher schlagen dürfen. Die Beschwerdeführer hatten verlangt, dass der nächtliche Viertelstundenschlag abzuschalten sei.
Bringt der Grundbucheintrag also überhaupt etwas, wenn der öffentlich-rechtliche Beschwerdeweg ohnehin steinig ist?
Ja, glaubt Franz Bieri von der Kirchgemeinde Entlebuch: «Der Kläger hätte es schwer, wenn er bei Antritt der Miete beziehungsweise beim Kauf einer Wohnung über die Vereinbarung ins Bild gesetzt wurde.» Auch in Reiden sind die Erfahrungen gut mit dem Dienstbarkeitsvertrag.
Kirchgemeinde sorgt auch für technische «Beruhigung»
Das hängt vielleicht auch damit zusammen, dass die Kirchgemeinden ihren künftigen Nachbarn auf andere Weise entgegenkommen. So wurden in Entlebuch die Klöppel der Glocken mit einer besonderen Verglühungstechnik weicher gemacht. Ausserdem werden auf der Innenseite der Turmöffnung, die gegenüber der neuen Überbauung liegt, dämmende Holzbretter installiert. Diese Schallreduktionen lässt sich die Kirchgemeinde Entlebuch 15'000 Franken kosten. (awi)