Mit 17 zu 8 Stimmen gab die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) einer von EVP-Nationalrat Marc Jost (BE) eingereichten parlamentarischen Initiative keine Folge, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Initiative verlangt, eine Bundessteuer auf Millionen-Nachlässen von natürlichen Personen zugunsten der Finanzierung der AHV einzuführen.
In die gleiche Richtung zielt die von der Juso eingereichte Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)». Sie fordert die Einführung einer Erbschaftssteuer von fünfzig Prozent auf Vermögen ab fünfzig Millionen Franken. Aus Sicht einer Mehrheit der WAK-N soll diesem Volksbegehren kein indirekter Gegenvorschlag entgegengestellt werden, wie es hiess.
Furcht um Abwanderung ins Ausland
Die Kommissionsmehrheit führt verschiedene Gründe für ein Nein zu einer nationalen Erbschaftssteuer an. So liege die Erhebung einer Erbschafts- und Nachlasssteuer in der Kompetenz der Kantone. Ein Eingriff in ihre Steuerhoheit solle ebenso vermieden werden wie eine wirtschaftliche Doppelbelastung, die sich aus der Kombination einer nationalen Erbschaftssteuer mit der bereits existierenden Vermögenssteuer ergeben würde.
Die WAK-N warnt weiter vor Negativfolgen bei der Umsetzung einer Erbschaftssteuer. So könnten vermögende Personen ihr Kapital ins Ausland verlagern. Ausserdem würde die Nachfolgeregelung vieler Familienunternehmen gefährdet.
Beitrag an die Generationengerechtigkeit
Nicht zuletzt kommt für die Mehrheit eine neue Finanzierungsart für die AHV nicht infrage. Zuerst brauche es eine Gesamtschau für dieses Vorsorgewerk.
Eine Minderheit sieht es anders. Eine nationale Erbschaftssteuer könne als Beitrag an die Generationengerechtigkeit gesehen werden, hiess es in der Mitteilung. Sie würde einen Beitrag leisten zum finanziellen Mehrbedarf der AHV.
Bundesrat sprach sich gegen Initiative aus
Bereits weit vor einem allfälligen Abstimmungstermin sorgt die Erbschaftssteuer-Initiative der Juso und verwandte Anliegen für grosses Aufsehen. Namhafte Unternehmerinnen und Unternehmer und auch die Kantone warnten vor den Folgen der Initiative.
Diese sieht auch Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung vor, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz. Diese sollen gemäss Initiativtext rückwirkend auf den Abstimmungstag in Kraft gesetzt werden.
Der Bundesrat hat sich bereits gegen die Initiative ausgesprochen. Eine rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen sei «staatspolitisch höchst problematisch», gab er beispielsweise zu bedenken.