Der Bundesrat will die Stiefkindadoption in gewissen Familienkonstellationen erleichtern. Kinder, die seit Geburt mit ihrer Mutter oder ihrem Vater sowie der Partnerin oder dem Partner des Elternteils zusammenleben, sollen von diesem schneller adoptiert werden können. Heute müssen Stiefkinder und Adoptivelternteil mindestens ein Jahr zusammenleben, bevor eine Adoption beantragt werden kann.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Vernehmlassung zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches eröffnet. Den Auftrag dazu hatte er vom Parlament erhalten. Ausserdem soll die Eignungsabklärung in diesen Fällen vereinfacht und das Adoptionsverfahren möglichst innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.
Am Erfordernis, dass das Paar vor der Stiefkindadoption mindestens drei Jahre zusammengelebt haben muss, soll hingegen festgehalten werden. Mit der Änderung würden der gesellschaftlichen Entwicklung sowie den vielfältigen Familienformen besser Rechnung getragen, schreibt der Bundesrat.
Folge der «Ehe für alle»
Die Anpassungen bei der Stiefkindadoption sind Folge der «Ehe für alle» und stellen gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Partnerschaften gleich. Es gehe darum, die Interessen des Kindes abzusichern, hatte die damalige Justizministerin Karin Keller-Sutter (60) im Parlament gesagt.
Die Rechtskommission des Nationalrats hatte die Änderung angestossen. Bleibe es bei der heutigen Voraussetzung, wäre das Kind zwei Jahre lang rechtlich ungenügend geschützt, wenn Pflegeverhältnis und Verfahren eingerechnet werden, so die Begründung. Das benachteilige es gegenüber Stiefkindern heterosexueller Paare und könne beim Tod eines Elternteils dramatische Auswirkungen haben.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Oktober. Parallel dazu laufen Arbeiten für eine umfassende Revision des Abstammungsrechts – also die Frage, wer im rechtlichen Sinn die Eltern eines Kindes sind.