Keine strafrechtlichen Beweise gegen Regierungsrat Gobbi
Strafuntersuchung gegen Polizisten erweitert

Die Tessiner Staatsanwaltschaft weitet die Strafuntersuchung im Nachgang zu einem Verkehrsunfall von Regierungsrat Norman Gobbi aus. Konkret wird die Strafuntersuchung gegen einen Polizisten sowie einen Gruppenleiter der Tessiner Kantonspolizei ausgeweitet.
Publiziert: 18.04.2024 um 12:39 Uhr
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Aktualisiert: 18.04.2024 um 18:18 Uhr
Die Strafuntersuchung gegen einen Polizisten werden im Nachgang zu einem Verkehrsunfall von Regierungsrat Norman Gobbi ausgeweitet.
Foto: Elia Bianchi

Regierungsrat Norman Gobbi (47) sei bereits als Auskunftsperson angehört worden und es hätten sich gegen ihn keine strafrechtlichen Beweise ergeben, teilte die Tessiner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Im Zentrum der Strafuntersuchung steht ein Verkehrsunfall, der sich am 14. November 2023 in der Nähe von Stalvedro TI ereignete und an dem Gobbi beteiligt war. Der Lega-Regierungsrat gab aufgrund der laufenden Strafuntersuchung Ende März die Leitung der Kantonspolizei vorübergehend ab und bekräftigte «mit Nachdruck», in keine Straftat verwickelt gewesen zu sein.

Laut Informationen der Staatsanwaltschaft von Ende März wird untersucht, ob es rund um den Unfall zu einer Straftat gekommen ist. Konkret gehe es um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Begünstigung. Die möglichen Straftaten beträfen einen Kantonspolizisten und einen Unbekannten.

Laut Informationen von Gobbis Mitarbeiter war der Regierungsrat «Opfer» des Unfalls und habe auch selber die Polizei alarmiert. Über die Frage, weshalb Gobbi in der Folge nicht im Unfallprotokoll aufgeführt wird, war in den vergangenen Wochen in den Tessiner Medien viel spekuliert worden. (SDA)

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