Keine rechtlichen Schritte
Applaus für Kasachen-Markwalder im Nationalrat

FDP-Nationalrätin Christa Markwalder wird von ihren Ratskollegen nicht angezeigt. Das hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats entschieden. Und auch das Büro stellt sich hinter die Vizepräsidentin der Grossen Kammer.
Publiziert: 01.06.2015 um 13:18 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 18:11 Uhr

Das Büro des Nationalrats unternimmt keine rechtlichen Schritte gegen Christa Markwalder. Das erklärte Nationalratspräsident Stéphane Rossini im Plenum.

Die ebenfalls anwesende Vizepräsidentin Markwalder, die im Zentrum der Kasachstan-Affäre steht, erhielt warmen Applaus von ihren Ratskollegen.

Die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder soll wegen der Kasachstan-Affäre nicht angezeigt werden werden. Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats reicht keine Strafanzeige gegen Markwalder ein, erklärte Präsident Carlo Sommaruga (SP).

Begründung: Die zur Diskussion stehende Weitergabe von Informationen stellt keine materielle Verletzung des Kommissionsgeheimnisses dar. Der Entscheid fiel mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Selbst das Aussendepartement (EDA) stellte sich offenbar auf den Standpunkt, dass die fraglichen Informationen bereits öffentlich bekannt waren, als Markwalder sie aus der Kommission an Lobbyistin Marie-Louise Baumann weitergab.

Christa Markwalder selbst war an der Kommissionssitzung anwesend. Inwiefern sie sichden Fragen ihrer Kollegen stellen musste, wollte der Kommissionspräsident nicht preisgeben.

Auch ein Fall für das Nationalratsbüro

Damit ist die Burgdorferin aber noch nicht aus dem Schneider. Auch das Büro des Nationalrats hat sich heute mit dem Fall beschäftigt. Um 14.15 Uhr will das Büro über das weitere Vorgehen informieren.

Das Büro kann disziplinarische Massnahmen gegen Markwalder aussprechen, sollte es zum Schluss kommen, dass sie das Amtsgeheimnis verletzt hat. Die Massnahmen reichen von einem Verweis bis zum vorübergehenden Kommissionsausschluss.

Bundesanwaltschaft ist aktiv

Bereits am Wochenende ist bekannt geworden, dass die Bundesanwaltschaft (BA) beim Parlament beantragt, die Immunität von FDP-Nationalrätin Christa Markwalder und FDP-Nationalrat Walter Müller aufzuheben. Gegen beide sind Strafanzeigen eingereicht worden.

Aufgrund des bisher bekannten Sachverhaltes besteht laut der BA hinreichender Verdacht, um eine Strafuntersuchung zu eröffnen. Am Freitag übergab die BA der Immunitätskommission des Nationalrats Gesuche zur Aufhebung der Immunität von Markwalder und Müller.

Wann sich die Kommission mit den beiden Fällen befassen wird, ist noch offen. (rus/vuc) 

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