Die Unterschriftensammlung zu einer der umstrittensten Volksinitiativen läuft. Die Promotoren eines Verhüllungsverbots hatten im März den Startschuss gegeben.
Dieser sorgte für Aufsehen, weil sie auf dem Bundesplatz als Burkaträgerinnen oder vermummte Chaoten auftraten. Den «Höhepunkt» markierte Jung-SVP-Mann Nils Fiechter (19), der unter seiner Burka gleich noch einen Sprengstoffgürtel präsentierte.
Für die höchst umstrittene Aktion wurden SVP-Nationalrat Walter Wobmann und co. zur Kasse gebeten, weil die Kundgebung nicht bewilligt war. Doch damit war die Sache nicht gegessen.
Gegen «Terrorist» Fiechter wurde Anzeige erhoben wegen Rassendiskriminierung und einem Verstoss gegen das bernische Vermummungsverbot. Jetzt ist aber klar: In dieser Sache geht der junge Berner straffrei aus.
Weil er sich als Einzeltäter verkleidete
BLICK liegen die Entscheide der Staatsanwaltschaft vor. In beiden Punkten nimmt sie kein Verfahren an die Hand, weil offensichtlich keine kriminelle Handlung vorliegt. Bezüglich des Tatbestands der Rassendiskriminierung sieht es die Staatsanwaltschaft zwar als erwiesen an, dass Fiechter auf islamistische Terroristen anspielte.
Allerdings stelle er einen Einzeltäter dar. Es könne daraus nicht abgeleitet werden, dass er damit alle Muslime als Attentäter verunglimpfe.
Auch bezüglich einer allfälligen Verletzung des Vermummungsverbots, was die Kantonspolizei moniert hatte, zeigt die Staatanwaltschaft kein Musikgehör. Schliesslich habe Fiechter die Burka im Rahmen der Demonstration ausgezogen und sich von Fotografen ablichten lassen. Somit sei seine Identität klar erwiesen.
«Grosse Genugtuung»
In beiden Fällen trägt der Kanton Bern die Verfahrenskosten. Fiechter sieht sich durch die Entscheide der Staatsanwaltschaft bestätigt. «Für mich ist dies eine grosse Genugtuung», sagt er.
Er freue sich, dass dieser «juristische Nebenschauplatz beendet ist» und er sich wieder vermehrt der politischen Auseinandersetzung widmen könne – «speziell natürlich für die Unterschriftensammlung». Im Übrigen würde er die Aktion genau wieder so durchführen wie im Frühling. Er habe bloss auf eine reale Gefahr hinweisen wollen.