Das Bundesgericht hat am Mittwoch in einer öffentlichen Beratung entschieden, dass 50,08 Prozent Ja-Stimmen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz den Volkswillen ausreichend klar ausdrücken. Letztlich machten bloss 3696 Stimmen den Unterschied.
Vier Männer aus den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft hatten unabhängig voneinander gegen das Abstimmungsergebnis zum neuen Radio- und Fernsehgesetz vom 14. Juni beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Sie stellten unterschiedliche Anträge, die von der Nachzählung im Kanton Zürich bis zu einer in der ganzen Schweiz reichen.
Bereits beim ebenfalls knapp ausgefallenen Abstimmungsergebnis zum biometrischen Pass hatte das Bundesgericht keine Nachzählung angeordnet. 2009 hatten 50,14 Prozent der Abstimmenden ein Ja in die Urne gelegt.