Keine Nachzählung bei Hauchdünn-Abstimmung
Es bleibt beim RTVG-Ja

Das Ergebnis der RTVG-Abstimmung vom 14. Juni wird nicht nachgezählt.
Publiziert: 19.08.2015 um 12:16 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 03:27 Uhr
Trotz einer emotionalen Kampagne stimmte am 14. Juni eine knappe Mehrheit der Stimmbevölkerung dem neuen Radio- und TV-Gesetz zu (Archivbild)
Foto: Keystone/WALTER BIERI

Das Bundesgericht hat am Mittwoch in einer öffentlichen Beratung entschieden, dass 50,08 Prozent Ja-Stimmen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz den Volkswillen ausreichend klar ausdrücken. Letztlich machten bloss 3696 Stimmen den Unterschied.

Vier Männer aus den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft hatten unabhängig voneinander gegen das Abstimmungsergebnis zum neuen Radio- und Fernsehgesetz vom 14. Juni beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Sie stellten unterschiedliche Anträge, die von der Nachzählung im Kanton Zürich bis zu einer in der ganzen Schweiz reichen. 

Bereits beim ebenfalls knapp ausgefallenen Abstimmungsergebnis zum biometrischen Pass hatte das Bundesgericht keine Nachzählung angeordnet. 2009 hatten 50,14 Prozent der Abstimmenden ein Ja in die Urne gelegt.

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