Bei der Zuwanderung aus der EU will das Parlament auf Kontingente verzichten – um die bilateralen Verträge mit Brüssel nicht zu gefährden. Die Masseneinwanderungs-Initiative der SVP soll stattdessen mit einem «Inländervorrang light» umsetzt werden.
Bei den Drittstaaten hingegen hindert kein Abkommen die Schweiz daran, drastischere Massnahmen zu ergreifen. Weshalb der Bundesrat genau solche vorschlug und die Einwanderung von allen Drittstaatenangehörigen zahlenmässig durch Kontingente begrenzen wollte.
Nationalrat sagt Nein
Doch nicht einmal dafür war der Nationalrat zu haben: In der Herbstsession hat er – bis jetzt weitgehend unbemerkt – jegliche Kontingentierung abgelehnt. Ausnahme: Jene hochqualifizierten Zuwanderer aus Drittstaaten, die zum Arbeiten in die Schweiz kommen. Schon in der vorberatenden Kommission sei eine Mehrheit überein gekommen, dass man vor allem die Zuwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt eindämmen wolle, sagt der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri.
Das heisst: Schüler und Studenten, Rentner, Aupairs, Langzeit-Patienten für Sanatorien und Pflegekinder können weiterhin unbegrenzt in die Schweiz kommen. Das schenkt ein, wie Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) zeigen. Von den knapp 44'000 Drittstaaten-Zuwanderern 2015 waren allein 8'700 Schüler und Studenten.
Dafür, dass diese keinen Kontingenten unterworfen werden, hatte sich der Verband der Schweizer Privatschulen eingesetzt – über sein Vorstandsmitglied Gerhard Pfister. Der CVP-Präsident fordert gleichzeitig griffigere Massnahmen bei der Einwanderung aus der EU fordert.
Vor allem Familiennachzug schenkt ein
Besonders drastisch wirkt sich der Verzicht auf Kontingente aber beim Familiennachzug aus. Über 20'000 kamen letztes Jahr in diesem Rahmen in die Schweiz. Der grösste Teil als Angehörige von früher oder zeitgleich eingewanderten Ausländern. Ein nicht vernachlässigbarer Teil aber auch als Familienmitglied von Schweizerinnen und Schweizern. 2013 waren das beispielsweise über 7'000 Personen.