Schweizer Schützinnen und Schützen dürften private Ordonanzwaffen wie das Sturmgewehr 90 nicht mehr über deutsches Gebiet transportieren. Die deutschen Behörden stellen die dafür notwendigen Bewilligungen nicht mehr aus, wie die Schaffhauser Polizei am Dienstag mitteilte. Auch Schweizer Ordonanzwaffen, die in einem europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind, seien von der Änderung betroffen.
Schützinnen und Schützen aus grenznahen Ortschaften wie etwa Buchberg SH oder Rafz ZH müssen künftig also einen Umweg fahren, wenn sie zum nächstgelegenen Schiessstand in Schaffhausen wollen. Der direkte Weg über deutsches Gebiet ist nicht mehr möglich.
Erst auf Nachfrage von Sistierung erfahren
Im Zusammenhang mit der Entscheidung aus Deutschland heisst es beim Schützenverband Schaffhausen auf Anfrage von Blick: «Einzelne Schützen in Schaffhausen hatten bisher einen Jahresdurchgangsschein, was eine Ausnahme des Kantons Schaffhausen darstellt. Im Laufe des Jahres stellten wir fest, dass diese Bewilligungen nicht mehr erneuert wurden, nachdem einige Schützen dies versucht hatten.»
Eine offizielle Information aus Deutschland blieb also aus. Erst auf Nachfrage habe der Zoll klären können, dass diese Scheine nicht länger ausgestellt werden, heisst es weiter.
«Dieser Entscheid ist politisch motiviert und hängt mit der verschärften Sicherheitslage in Europa zusammen», teilt der Schützenverband Schaffhausen mit. Denn für den Durchgangsschein von Armeewaffen habe gar keine rechtliche Grundlage bestanden. In der Folge habe Deutschland den Jahresdurchgangsschein für sogenannte Kriegswaffen sistiert. Darunter fällt etwa auch das Sturmgewehr 90.