Keine Hilfe bei Verfolgung von Gülen-Anhängern
Erdogan beisst bei uns auf Granit

Die Türkei will Sympathisanten der Gülen-Bewegung auch in der Schweiz juristisch vorfolgen. Sie dürfte einen schweren Stand haben.
Publiziert: 22.07.2016 um 17:04 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 14:03 Uhr
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Seine Anhänger werden verfolgt: Prediger Fethullah Gulen.
Foto: Reuters
Sermîn Faki und Nico Menzato

Gegen Institutionen und Personen in der Schweiz, die zur Gülen-Organisation gehören, will die Türkei auf juristischem Weg vorgehen. Ist dies nur eine leere Drohung? Oder finden Erdogan und seine Männer Mittel und Wege, um im Ausland lebende Gülen-Anhänger vor Gericht zerren?

Sicher ist: Der türkische Staat kann nicht in der Schweiz aktiv werden. Einem ausländischen Staat sei es verboten, auf schweizerischem Territorium ohne Bewilligung hoheitliche Handlungen vorzunehmen wie etwa Festnahmen, Einvernahmen oder Zeugenbefragungen, sagt Ingrid Ryser, stellvertretende Informationschefin des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).

Die Türkei kann aber am Bosporus ein Strafverfahren eröffnen und der Schweiz ein Auslieferungsgesuch stellen. Doch diese Strategie dürfte für die Verfolgung von Gülen-Sympathisanten schwierig werden. Voraussetzung, dass die Schweiz Rechtshilfe leistet, ist die so genannte doppelte Strafbarkeit – das Delikt muss also sowohl in der Schweiz als auch in der Türkei strafbar sein.

Zwar ist die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation in der Schweiz verboten. Allerdings fungiert die Gülen-Bewegung nicht auf dieser Liste. Sie ist laut den Behörden keine Gefahr für die innere und äussere Sicherheit.

Zudem haben Erdogan und Co. eine weitere Schwierigkeit, um auf helvetische Hilfe zählen zu können. «Die Schweiz leistet keine Rechtshilfe, wenn Gegenstand des Verfahrens eine Tat ist, die nach schweizerischer Auffassung vorwiegend politischen Charakter hat», sagt Ryser. Die angekündigten «Säuberungen» nach dem missglückten Militär-Putsch sind sehr wohl politisch begründet.

Keine Säuberungen bei uns!

Kommentar von Peter Röthlisberger, Chefredaktor BLICK

Haben Sie sich auch schon geärgert, wenn in Ihrer Stadt die Trams nicht mehr fuhren, weil Demonstranten für oder gegen Erdogan protestiert haben? Das ist mühsam, aber legitim. In einer freiheitlichen Gesellschaft dürfen Meinungsverschiedenheiten auf die Strasse getragen werden, auch wenn sie nur ganz am Rande mit uns zu tun haben.

Was aber überhaupt nicht geht, sind Stellvertreterkriege fremder Regierungen in unserem Land. Bespitzelung, Drohungen, Einschüchterungsversuche gegen Menschen, die bei uns leben. Kriminelle zieht einzig und allein unsere Justiz zur Rechenschaft, niemand sonst.

Die türkische Botschaft in Bern darf nicht zur Denunziation sogenannter Terroristen aufrufen. Das Bundesamt für Justiz sagt klipp und klar: Keine Hilfe bei der Verfolgung politischer Gegner. Hier beisst Erdogan auf Granit.

BLICK-Chefredaktor Peter Röthlisberger.
BLICK-Chefredaktor Peter Röthlisberger.
BLICK

Kommentar von Peter Röthlisberger, Chefredaktor BLICK

Haben Sie sich auch schon geärgert, wenn in Ihrer Stadt die Trams nicht mehr fuhren, weil Demonstranten für oder gegen Erdogan protestiert haben? Das ist mühsam, aber legitim. In einer freiheitlichen Gesellschaft dürfen Meinungsverschiedenheiten auf die Strasse getragen werden, auch wenn sie nur ganz am Rande mit uns zu tun haben.

Was aber überhaupt nicht geht, sind Stellvertreterkriege fremder Regierungen in unserem Land. Bespitzelung, Drohungen, Einschüchterungsversuche gegen Menschen, die bei uns leben. Kriminelle zieht einzig und allein unsere Justiz zur Rechenschaft, niemand sonst.

Die türkische Botschaft in Bern darf nicht zur Denunziation sogenannter Terroristen aufrufen. Das Bundesamt für Justiz sagt klipp und klar: Keine Hilfe bei der Verfolgung politischer Gegner. Hier beisst Erdogan auf Granit.

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