Keine Fussball-Sitzungen mehr
So reagiert Bundesanwalt Lauber auf das Fifa-Urteil

Wenn es um die Fifa geht, sitzt Michael Lauber nicht mehr mit am Tisch. Die Bundesanwaltschaft reagiert damit auf den Entscheid des Bundesstrafgerichts, dass der Bundesanwalt wegen des Anscheins von Befangenheit in den Ausstand treten muss.
Publiziert: 19.06.2019 um 17:10 Uhr
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Aktualisiert: 19.06.2019 um 19:14 Uhr
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Das Bundesstrafgericht hat Lauber für möglicherweise befangen erklärt. Er muss deshalb in den Ausstand treten.
Foto: Keystone
Lea Hartmann und Pascal Tischhauser

Sitzen die Ermittler des Bundes zusammen, um das weitere Vorgehen bei den Verfahren rund um die Weltfussballorganisation Fifa zu besprechen, muss der oberste Chef der Behörde künftig draussen bleiben. Bundesanwalt Michael Lauber (53) dürfe an keinen Sitzungen zum Thema mehr dabei sein, teilte die Behörde mit.

Damit zieht die Bundesanwaltschaft Konsequenzen nach dem Richterspruch aus Belllinzona. Das Bundesstrafgericht hat Lauber in den Ausstand gezwungen, weil er wegen der geheimen, nicht protokollierten Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino (49) möglicherweise befangen sein könnte.

Auch zwei andere führende Fifa-Ermittler könnten laut den Richtern wegen enger Kontakte mit Verfahrensbeteiligten befangen sein. Einer der beiden führt mehrere Verfahren im Fifa-Komplex. Diese muss er nun an einen Kollegen abgeben. Der zweite möglicherweise Befangene ist Olivier Thormann. Der ehemalige Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität der Bundesanwaltschaft wurde von Lauber vergangenes Jahr entlassen. Trotzdem könnte der Entscheid des Bundesstrafgerichts möglicherweise Konsequenzen für die Behörde haben. Welche, werde man nun prüfen.

Laubers vom Gericht gerügtes Verhalten setzt die gesamten Fifa-Ermittlungen aufs Spiel. Weil der oberste Chef befangen sein könnte, müssen wohl ganze Verfahren nochmals neu aufgerollt werden. Damit besteht die akute Gefahr, dass Verfahren verjähren.

Man prüfe derzeit, welchen allfälligen weiteren Handlungsbedarf es in den betroffenen Strafverfahren gäbe, teilt die Bundesanwaltschaft dazu vorerst lediglich mit.

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