Keine Beweise für dubiose Waffendeals
Ex-Ruag-Mitarbeiter wegen Kommissionszahlungen verurteilt

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat einen Ex-Ruag-Mitarbeiter wegen unrechtmässig bezogener Kommissionszahlungen per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Für die ihm ebenfalls vorgeworfenen illegalen Waffengeschäfte hingegen fand die BA keine Beweise.
Publiziert: 05.08.2023 um 13:04 Uhr
Sicht auf den Hauptsitz von Ruag in Bern. (Archivbild)
Foto: ANTHONY ANEX

Das Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz sei eingestellt worden, teilte die BA am Samstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Sie bestätigte damit einen Bericht der Tamedia-Zeitungen.

Für die unrechtmässig bezogenen Kommissionszahlungen in der Höhe von rund 150'000 Franken wurde der Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 27'000 Franken, zur Bezahlung einer Busse von 4500 Franken sowie der Verfahrenskosten verurteilt.

Der Rüstungskonzern Ruag war Anfang 2018 von der eigenen Whistleblower-Stelle über angeblich dubiose Waffendeals eines Kadermitarbeiters mit Russland informiert worden. Gemäss Medienberichten soll er mit dem damaligen Russland-Leiter der Bank Julius Bär hinter dem Rücken ihrer Arbeitgeber millionenschwere Rüstungsgeschäfte abgewickelt haben.

(SDA)

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