Keine Betreibungen
Geld vom Reisebüro gibt es frühestens im Oktober

Der Bundesrat verschafft den Reisebüros eine Verschnaufpause. Sie können bis Ende September nicht betrieben werden. Kunden müssen sich bei den Rückerstattungen des Geldes für ausgefallene Reisen gedulden.
Publiziert: 20.05.2020 um 13:44 Uhr
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Aktualisiert: 28.06.2020 um 14:52 Uhr
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Da für viele die Ferienreise wegen Corona ins Wasser gefallen, verlangen zahlreiche Kunden das Geld von den Reisebüros zurück.
Foto: imago images/Kolvenbach

Wer für Ende März im Reisebüro Ferien für Ende März gebucht hatte und diese wegen Corona nicht antreten konnte, muss Geduld haben. Die Rückerstattung der Reisekosten kann erst ab dem 1. Oktober eingetrieben werden.

Denn der Bundesrat hat heute im Auftrag des Parlaments einen Rechtsstillstand beschlossen. Umbuchungen sollte jedoch im Reisebüro weiterhin möglich sein.

Auch Reisebüros warten auf Geld

Die Landesregierung will der von der Corona-Krise gebeutelten Reisebüro-Branche eine Verschnaufpause verschaffen und eine Konkurswelle verhindern. Das ist zwar ärgerlich für die Kunden, dass nicht nur ihre Ferienreise geplatzt ist, sondern dass sie auch noch auf ihr Geld warten müssen, aber die Reisebüros sind in einer besonders schwierigen Lage: Auch sie warten wegen der ausgefallenen Reisen auf Geld, etwa von Hotels oder Fluggesellschaften.

Ihre Lage sei deshalb nicht mit anderen Branchen vergleichbar, schreibt der Bundesrat. Der Rechtsstillstand gilt ab morgen Donnerstag bis und mit 30. September 2020.

Während dieser Frist können Kunden, zwar das ausgegebene Geld für die ausgefallenen Reisen von den Reisebüro zurückfordern. Da die Reisebüros in dieser Zeit aber nicht betrieben werden können, dürfte die Rückforderung bis im Herbst aber umsonst sein.

Reisebüros sollen im September wieder flüssig sein

Die Reisebüros profitieren neben dem Zahlungsaufschub von einem weiteren Privileg: National- und Ständerat haben beschlossen, dass Airlines, die vom Bund unterstützt werden, den Reisebüros das Geld für nicht durchgeführte Flüge bis zum 30. September erstatten müssen.

In der Sondersession Anfang Mai beschlossen die Räte Staatshilfen in Höhe von 1,275 Milliarden Franken für Swiss und Edelweiss. Gebe es keine europäische Lösung, würden sie die Auflage erfüllen, den Reiseveranstaltern bis Ende September das Geld für abgesagte Flüge zurückzuerstatten, schrieben die Airlines damals.

Das Parlament soll es richten

Es gibt Pläne im Parlament, ähnlich wie bei den Mieten, eine Lösung zu finden, mit der sowohl die Reisebüros wie auch die Kunden leben können. Es dürfte versucht werden, einen Weg zu finden, dank dessen die Kunden einen möglichst grossen Teil des Geldes zurückerhalten, der für die Reisebüros aber tragbar ist.

Allenfalls soll der Bund wieder Hand bieten, also ins Portemonnaie greifen. (SDA/pt)

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