Die Luzerner Regierung hat eine Beschwerde gegen das knappe Resultat der Abstimmung über das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) abgewiesen. Sie ist der Ansicht, dass es keine begründeten Zweifel gebe, welche zur Anordnung einer Nachzählung veranlassen würden.
Im Kanton Luzern seien im Rahmen der Abstimmung weder bei der Vorbereitung noch bei der Durchführung oder der Kontrolle der Abstimmungsresultate Fehler oder Unregelmässigkeiten festzustellen, teilte die Regierung am Montag mit.
Ein Luzerner Stimmbürger hatte verlangt, dass die Menge der berücksichtigten Stimmzettel kontrolliert und nachgezählt werden müssen.
Stimmrechtsbeschwerden wurden auch in den Kantonen Zürich, Bern und Baselland eingereicht. Der Berner und der Zürcher Regierungsrat lehnten die Beschwerde ab, die Baselbieter Regierung trat nicht darauf ein.
Das neue Radio- und Fernsehgesetz wurde am 14. Juni mit rund 3500 mehr Ja- als Nein-Stimmen angenommen. Auf Bundesebene handelt es sich um eines der knappsten Abstimmungsergebnisse. (SDA)