Nur eine Impfung für Corona-Genesene
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Impfstrategie wird geändert:Nur ein Piks für Corona-Genesene

Kein zweiter Piks
Nur eine Impfung für Corona-Genesene

Die Impfstrategie wird geändert: Wer bereits eine Corona-Erkrankung überstanden hat, erhält künftig nur noch eine Impfdosis.
Publiziert: 14.04.2021 um 15:36 Uhr
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Aktualisiert: 17.04.2021 um 11:32 Uhr
Wer bereits eine Corona-Erkrankung hinter sich hat soll nur noch einmal geimpft werden.
Foto: imago images/Jochen Eckel

Über eine halbe Million Menschen haben in der Schweiz bereits eine Erkrankung des Coronavirus hinter sich – und entsprechend bereits eine Immunantwort gegen das Virus. Diese Menschen sollen künftig nur noch eine Impfdosis statt zwei erhalten, wie aus der neuen Impfstrategie des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hervorgeht.

Wie Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) gegenüber der «Aargauer Zeitung» sagt, sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse verantwortlich für die Änderung. Wer bereits Antikörper gegen das Virus habe, könne auch mit einer einzelnen Impfdosis eine ähnlich gute Immunantwort aufbauen wie jene, die zwei Dosen erhalten.

Immunsupprimierte mit Zweitimpfung

Grundsätzlich empfiehlt das BAG, sich sechs Monate nach einer Corona-Erkrankung impfen zu lassen, bei Risikogruppen nach drei Monaten. Serologische Tests, um im Blut festzustellen, ob jemand Antikörper gegen das Virus hat, werden aber nicht empfohlen. Eine Ausnahme gibt es bei Personen mit geschwächtem Immunsystem, die weiterhin zwei Impfdosen erhalten sollen.

Geändert wurde die Strategie auch für Schwangere: Wer auch an chronischen Krankheiten leidet, soll Zugang zur Impfung erhalten. Bislang war das nur bei Höchstrisiko-Patientinnen der Fall.

Priorisierung leicht geändert

Zudem hat das BAG etwas an der Reihenfolge geschraubt. Wer mit jemandem aus der Risikogruppe zusammen lebt, hatte bislang Vortritt vor allen anderen Erwachsenen. Neu entfällt dies, Angehörige sollen gleichzeitig mit dem breiten Rest der Bevölkerung zum Piks kommen.

Das BAG begründet dies damit, dass die Impfung gut vor schweren Erkrankungen schütze. Das vereinfache auch die Vergabe von Impfterminen.

(gbl)

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