Migrantinnen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden, soll künftig nach einer Scheidung nicht mehr der Landesverweis drohen. Dieser Meinung sind beide Staatspolitischen Kommissionen (SPK-N/S). Sie wollen das Ausländerrecht entsprechend ändern.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Damit kann die Nationalratskommission nun einen Erlassentwurf ausarbeiten.
Häusliche Gewalt einfacher nachweisen
Die Initiative verlangt, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration (AIG) so zu ändern, dass die Situation von Opfern häuslicher Gewalt im Hinblick auf die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verbessert wird. Die Schwelle für den Nachweis häuslicher Gewalt müsse gesenkt werden, lautete der Tenor in der SPK-S.
Heute obliegt es dem Opfer, zu beweisen, dass diese Gewalt begangen wurde und von gewisser Dauer und Schwere war. Kommt es zu einer Trennung, dürfen die Betroffenen grundsätzlich nur im Land bleiben, wenn sie mindestens drei Jahre verheiratet waren und als integriert gelten. Die aktuelle Situation führt deshalb dazu, dass Frauen gezwungen werden, in gewalttätigen Ehen zu bleiben, weil sie sonst das Land verlassen oder sich durch alle Instanzen klagen müssen.
Gute Chancen für Gesetzesänderung
Opferhilfe- und Beratungsstellen fordern schon lange eine Anpassung, bisher ohne Chance im Parlament. Das könnte sich nun ändern: Die Praxisänderung ist in beiden Parlamentskommissionen breit abgestützt. Damit könnte die Anerkennung der häuslichen Gewalt durch eine Opferhilfe- oder Beratungsstelle künftig ausreichen, auch ohne Strafverfahren.
(SDA)