Ein Komitee um SVP-Nationalrat und Banker Thomas Matter will den Schutz der finanziellen Privatsphäre in der Verfassung verankern. Dies geht dem Bundesrat zu weit. Er lehnt die Volksinitiative ab, wie er heute bekannt gab. Die Privatsphäre steuerehrlicher Personen sei dank dem Steuergeheimnis ausreichend geschützt.
Die Regierung warnt hingegen vor negativen Auswirkungen der Bankgeheimnis-Vorlage, welche auch die FDP unterstützt. Die Initiative verlange, dass Dritte nur noch unter sehr einschränkenden Voraussetzungen zur Auskunft gegenüber den Behörden berechtigt sein sollen. Solche Auskünfte über steuerpflichtige Personen sollen nur noch im Rahmen eines Strafverfahrens möglich sein und nur in jenen Fällen, in denen ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.
In der Folge könnten laut Bundesrat Steuerbehörden nur noch in seltenen Ausnahmefällen Informationen bei Drittpersonen einholen. Wenn Steuerpflichtige ihre Mitwirkungspflichten verletzen würden, wäre es der Behörde künftig nicht mehr möglich, Auskünfte beim Arbeitgeber oder bei einer Versicherungsgesellschaft einzuholen. Die korrekte Erhebung der Steuern wäre laut Eveline Widmer-Schlumpfs Finanzdepartement nicht mehr sichergestellt. (jow)